Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2012
5. Löhne in den städtischen Gesellschaften
Antrag DIE LINKE. vom 23.12.2011, 2011-16/DS-I(A)0143
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 26.01.2012,
2011-16/DS-I(A)0143/1
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 01.03.2012, 2011-16/DS-I(A)0143/1/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0143/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert,
1. der Stadtverordnetenversammlung über die Anzahl und Beschäftigungs-
dauer derjenigen Arbeitskräfte zu berichten, die in den so genannten
Spiegelgesellschaften der SOH arbeiten und nicht nach den Tarifverträgen
entlohnt werden,
2. zu berichten, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den so genannten
Spiegelgesellschaften jeweils in Voll- oder in Teilzeit arbeiten.
3. zu berichten, wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in den
städtischen Gesellschaften inklusive ihrer so genannten
Spiegelgesellschaften beschäftigt sind und wie lange ihre Verweildauer im
jeweiligen Unternehmen ist.
4. zu berichten, welche finanziellen und rechtlichen Auswirkungen die
Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen
Gesellschaften und ihrer so genannten Spiegelgesellschaften nach dem
jeweils aktuell gültigen (Branchen-)tarifvertrag hätte. Dabei ist insbesondere
auf die Möglichkeiten der so genannten „Inhouse-Vergabe“ einzugehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0143/1/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Zum Änderungsantrag wird folgender Punkt angefügt:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.03.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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