Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0177Ausgegeben am 04.04.2012

Eing. Dat. 02.04.2012

 

 

 

Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr
Antrag SPD, B‘90/Die Grünen, FW vom 02.04.2012



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, das städtische Konzept zur Öffnung von
    Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr Zug um Zug umzusetzen.

2. Zur Finanzierung der geschätzten Gesamtkosten von 226.000 € sind die üblichen
    Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.


Begründung:

Das städtische Konzept zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr (s. DS II (A) Nr. 197/79 von 2009) bildet eine gute Grundlage zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses  vom 30.08.2007 (DS I (A) 197/2). Mit Fördergeldern aus den Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG-Mittel) soll der städtische Anteil an den geschätzten Gesamtkosten von 226.000 € möglichst vermindert werden.

 

Es ist aus haushaltstechnischen Gründen sinnvoll, in 2012 zunächst mit den Einbahnstraßen oder –abschnitten zu beginnen, wo lediglich Schilder aufzustellen sind. Notwendige Mittel sollen im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. Spätestens in 2013 sollen Zug um Zug jene Abschnitte folgen, die mit geringem Aufwand wie Markierungen und kleineren baulichen Maßnahmen oder im Zuge der Einrichtung von Tempo 30-Zonen zu öffnen sind. Die Einbahnstraßen oder –abschnitte, die einen größeren Aufwand (bauliche Maßnahmen und Markierungen) für die Freigabe voraussetzen, bilden in 2013 den Abschluss. Im Haushaltsplan 2013 ist der Finanzbedarf entsprechend auszuweisen.

 

Einbahnstraßen, die ursprünglich der Verkehrslenkung und –beruhigung dienen, bedeuten für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer oft die Unterbrechung einer Strecke, erzwingen weite Umwege und behindern dadurch den Fahrradverkehr. Daher erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen, diese Einbahnstraßen für den Radverkehr entgegen der vorgeschriebenen Richtung zu öffnen (s. Anlage 2 zu DS II (A) 197/79 – Anforderungen). Diese „geöffneten“ Einbahnstraßen müssen jedoch gesondert gekennzeichnet sein. Manchmal sind auch bauliche Maßnahmen notwendig oder Ampelsignale müssen nun auch in der gegenläufigen Richtung erkennbar sein. Immer mehr Kommunen machen von der Möglichkeit Gebrauch, den Fahrradverkehr mit der Öffnung von Einbahnstraßen zu fördern (u.a. Berlin, Frankfurt, Dresden, München). Die gemachten Erfahrungen sind sehr positiv. Unfälle zwischen Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen, die darauf zurückzuführen sind, dass Radfahrer gegen die „Einbahnrichtung“ fahren, sind quasi nicht feststellbar. Die vermutete Unfallgefahr kann nicht bestätigt werden und zwar völlig unabhängig davon, ob den Fahrradfahrern das Fahren in Gegenrichtung erlaubt oder verboten war. Untersuchungen zeigen auch, dass die Öffnung nicht auf einzelne Stadtteile beschränkt sein sollte. Im Sinne der Verkehrssicherheit wird empfohlen, die Öffnung von dafür geeigneten Einbahnstraßen im gesamten Stadtgebiet (schrittweise) umzusetzen und einheitlich zu kommunizieren. Der Deutsche Städtetag und viele andere Institutionen haben sich in der Vergangenheit für die Öffnung von Einbahnstraßen für FahrradfahrerInnen im Gegenverkehr eingesetzt.