Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0305Ausgegeben am 15.01.2013

Eing. Dat. 10.01.2013

 

 

 

Grundstücksverkauf Hamburger Straße 68 B, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 002/13 (Dez. I, Amt 80) vom 09.01.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1352/6 = 158 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 57.670,00 EUR (365,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei dem Untersachkonto 88100.34010 (Erlöse aus Grundstücksverkäufen), Sachkonto 05000000, Produkt 10.01.02 zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Hamburger Straße 68 B ist derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannten Käufer vergeben. Diese haben nunmehr Interesse am Erwerb ihres Erbbaugrundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.06.2090. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,14 EUR/m² = 1.444,12 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.

 

Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

-       Plan

-       Nichtöffentliche Anlage