Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2013

 

TOP 9

Offenbacher „Stadtkonzern“
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
 - NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH:
   Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main
   2013 - 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 451/12 (Dez. II) vom 14.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0294
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 27.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0294/1
Ergänzungsantrag FDP vom 27.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0294/2
Änderungsantrag CDU vom 28.11.2012, 2011-16/DS-I(A)0294/3
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 07.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0294/4
Ergänzungsantrag FDP vom 06.02.2013, 2011-16/DS-I(A)0294/5

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0294 und 2011-16/DS-I(A)0294/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main für die Jahre 2013 - 2017 in der vorgelegten Variante 1 (vgl. Auslage) wird dem Grunde nach zugestimmt.

 

2.    Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Prämissen bzw. Einschränkungen:

·         Der Magistrat wird beauftragt, über die Einsparung der ab 2015 zu erwartenden Mehrkosten hinaus weitere Varianten erarbeiten zu lassen, die eine weitere deutliche Einsparung mit sich bringen. Dabei sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung schon im Erarbeitungsprozess laufend zu informieren und einzubinden.

 

·         Die geplanten Änderungen bezüglich Linie 102 sind unter Würdigung der im Rahmen der bisherigen Beratung geäußerten Kritik (u.a. parallele Linienführung zur S-Bahn) durch den Magistrat nochmals zu überprüfen und einer neuen Bewertung zu unterziehen. Das Prüfergebnis und die darauf basierende Empfehlung sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

·         Die Anbindung neuer Wohngebiete, hier insbesondere „Hafen“ und „An den Eichen“, ist orientiert an den zum Umsetzungszeitpunkt tatsächlich vorhandenen Bedarfen umzusetzen. Eine entsprechende Bedarfsermittlung ist durchzuführen und vor Umsetzung der Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.

·         Unter Berücksichtigung der bisher bekannt gewordenen Kritik an der geplanten neuen Linienführung der Linie 107 und 108 (Linienführung in Bürgel über Mecklenburger Straße – Brandenburger Straße – Anhalter Straße) ist eine alternative Linienführung außerhalb des Wohngebietes zu erarbeiten, die kostenneutral umgesetzt wird. Die neue Linienführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen für die Jahre 2013 und 2014 wird im September 2013 begonnen.

 

4.    Die Geschäftsführung der NiO GmbH wird beauftragt, im Jahr 2013 Kompensationsmöglichkeiten, z. B die Einführung eines 20-Minuten-Taktes, für die ab 2015 anfallenden zusätzlichen Kosten der Verkehre zu prüfen und über das Ergebnis bis Ende des Jahres 2013 den städtischen Gremien zu berichten.

 

5.    Die Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan für die Jahre 2015 - 2017 werden unter Finanzierungsvorbehalt gestellt und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung der städtischen Gremien.

 

6.    Auf die Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH GmbH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – vorliegend als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Übersendung der Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0294/2

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2011-16/DS-I(A)0294/2 nachgesehen werden.

2011-16/DS-I(A)0294/3

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.     Die Vorlage 2011-16/DS-I(A)0294 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen.

2.     Der Magistrat wird beauftragt, einen neuen Nahverkehrsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.     Änderungen des Angebotes in der neuen Vorlage sind kosten- und aufwandsneutral zu gestalten.

 

2011-16/DS-I(A)0294/5

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Punkt 1 wird wie folgt ergänzt:

 

Im Rahmen der Umsetzung müssen Einsparungen (z.B. Anrufsammeltaxi statt Nachtverkehre,..) in Höhe der zu erwartenden Einnahmeausfälle durch den RMV erzielt werden, damit Kostenneutralität erreicht werden kann. Auch für die geplanten Angebotsausweitungen müssen Kompensationen erarbeitet werden.

 

Die Maßnahme 8 (Änderungen Linienführung 107/108 Bürgel) wird nur nach einer positiven Beurteilung im Rahmen einer örtlichen Bürgerbeteiligung umgesetzt.

 

 

 

2011-16/DS-I(A)0294/4

 

Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung von

 Punkt 1. …bis einzubinden (1. Teil) und des restlichen Antragstextes (2. Teil).

 

2011-16/DS-I(A)0294/4 1. Teil

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

1.     Als neuer Punkt 2 wird eingefügt:

„2.         Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Prämissen bzw.
             Einschränkungen:

·  Der Magistrat wird beauftragt, über die Einsparung der ab 2015 zu erwartenden Mehrkosten hinaus weitere Varianten erarbeiten zu lassen, die eine weitere deutliche Einsparung mit sich bringen. Dabei sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung schon im Erarbeitungsprozess laufend zu informieren und einzubinden.

2011-16/DS-I(A)0294/4 2. Teil

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

·  Die geplanten Änderungen bezüglich Linie 102 sind unter Würdigung der im Rahmen der bisherigen Beratung geäußerten Kritik (u.a. parallele Linienführung zur S-Bahn) durch den Magistrat nochmals zu überprüfen und einer neuen Bewertung zu unterziehen. Das Prüfergebnis und die darauf basierende Empfehlung sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

·  Die Anbindung neuer Wohngebiete, hier insbesondere „Hafen“ und „An den Eichen“, ist orientiert an den zum Umsetzungszeitpunkt tatsächlich vorhandenen Bedarfen umzusetzen. Eine entsprechende Bedarfsermittlung ist durchzuführen und vor Umsetzung der Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.

·  Unter Berücksichtigung der bisher bekannt gewordenen Kritik an der geplanten neuen Linienführung der Linie 107 und 108 (Linienführung in Bürgel über Mecklenburger Straße – Brandenburger Straße – Anhalter Straße) ist eine alternative Linienführung außerhalb des Wohngebietes zu erarbeiten, die kostenneutral umgesetzt wird. Die neue Linienführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

2.     Die bisherigen Punkte 2 bis 5 verschieben sich dementsprechend und werden als Punkte 3 bis 6 aufgeführt.

 

2011-16/DS-I(A)0294/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

In Punkt 3 der 2011-16/DS-I(A)0294 wird der Satzteil „z.B. die Einführung eines 20-Minuten-Taktes“ gestrichen.

 

2011-16/DS-I(A)0294 (neu)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main für die Jahre 2013 - 2017 in der vorgelegten Variante 1 (vgl. Auslage) wird dem Grunde nach zugestimmt.

2.     Die Zustimmung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Prämissen bzw. Einschränkungen:

·         Der Magistrat wird beauftragt, über die Einsparung der ab 2015 zu erwartenden Mehrkosten hinaus weitere Varianten erarbeiten zu lassen, die eine weitere deutliche Einsparung mit sich bringen. Dabei sind die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung schon im Erarbeitungsprozess laufend zu informieren und einzubinden.

 

·         Die geplanten Änderungen bezüglich Linie 102 sind unter Würdigung der im Rahmen der bisherigen Beratung geäußerten Kritik (u.a. parallele Linienführung zur S-Bahn) durch den Magistrat nochmals zu überprüfen und einer neuen Bewertung zu unterziehen. Das Prüfergebnis und die darauf basierende Empfehlung sind der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

·         Die Anbindung neuer Wohngebiete, hier insbesondere „Hafen“ und „An den Eichen“, ist orientiert an den zum Umsetzungszeitpunkt tatsächlich vorhandenen Bedarfen umzusetzen. Eine entsprechende Bedarfsermittlung ist durchzuführen und vor Umsetzung der Maßnahmen der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.

·         Unter Berücksichtigung der bisher bekannt gewordenen Kritik an der geplanten neuen Linienführung der Linie 107 und 108 (Linienführung in Bürgel über Mecklenburger Straße – Brandenburger Straße – Anhalter Straße) ist eine alternative Linienführung außerhalb des Wohngebietes zu erarbeiten, die kostenneutral umgesetzt wird. Die neue Linienführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

3.     Mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen für die Jahre 2013 und 2014 wird im September 2013 begonnen.

4.     Die Geschäftsführung der NiO GmbH wird beauftragt, im Jahr 2013 Kompensationsmöglichkeiten, z. B die Einführung eines 20-Minuten-Taktes, für die ab 2015 anfallenden zusätzlichen Kosten der Verkehre zu prüfen und über das Ergebnis bis Ende des Jahres 2013 den städtischen Gremien zu berichten.

5.     Die Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan für die Jahre 2015 - 2017 werden unter Finanzierungsvorbehalt gestellt und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung der städtischen Gremien.

6.     Auf die Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH GmbH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – vorliegend als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Übersendung der Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

2011-16/DS-I(A)0294 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Offenbach am Main für die Jahre 2013 - 2017 in der vorgelegten Variante 1 (vgl. Auslage) wird dem Grunde nach zugestimmt.

2.     Mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen für die Jahre 2013 und 2014 wird im September 2013 begonnen.

3.     Die Geschäftsführung der NiO GmbH wird beauftragt, im Jahr 2013 Kompensationsmöglichkeiten, z. B die Einführung eines 20-Minuten-Taktes, für die ab 2015 anfallenden zusätzlichen Kosten der Verkehre zu prüfen und über das Ergebnis bis Ende des Jahres 2013 den städtischen Gremien zu berichten.

4.     Die Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan für die Jahre 2015 - 2017 werden unter Finanzierungsvorbehalt gestellt und bedürfen einer gesonderten Beschlussfassung der städtischen Gremien.

5.     Auf die Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH GmbH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – vorliegend als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Übersendung der Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.02.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung