Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0318Ausgegeben am 14.02.2013
Eing. Dat. 07.02.2013
Grundstücksverkauf Brinkstraße 52, 63069 Offenbach am Main
Magistratsvorlage Nr. 050/13 (Dez. I, Amt 80) vom 06.02.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 220/1 = 371 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 135.415,00 EUR (365,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Brinkstraße 52 ist derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannten Käufer vergeben. Diese haben nunmehr Interesse am Erwerb ihres Erbbaugrundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 30.11.2026. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,30 EUR/m² = 3.450,30 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.
Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
- Plan
- Nichtöffentliche Anlage
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