Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0321Ausgegeben am 14.02.2013

Eing. Dat. 07.02.2013

 

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2013 (Pb 13)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 052/13 (Dez. I, Amt 80) vom 06.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

Die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2013 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung angepasst.

 

Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2013 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.

 

Anlagen

Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2013

Waldwirtschaftsplan

Hauungsplan