Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0328Ausgegeben am 28.02.2013

Eing. Dat. 28.02.2013

 

 

 

Verwendung energiesparender LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung im
Stadtteil Waldhof

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 075/13 (Dez. I, Amt 60) vom 27.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Umrüstung von Leuchten auf LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Stadtteil Waldhof (Umrüstungsgebiet gemäß Anlage 1), wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Umrüstung betragen 275.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer.

 

2.    Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) der Maßnahme erfolgt gemäß Vertrag vom 07.04.1992 an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids.

 

3.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 275.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.6165001060, "Unterhaltung und Ersatz Beleuchtung“, vorbehaltlich der noch ausstehenden Haushaltsgenehmigung durch den RP Darmstadt, bereitgestellt.

4.    Für die Maßnahme wird ein Antrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Förderprogramm „Klimaschutz-technologien bei der Stromnutzung“ gestellt. Die zu erwartende Förderung beträgt ca. 55.000,00 € und wird zu gegebener Zeit im Haushalt veranschlagt.

 

 

Begründung:

 

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 04.06.1998, Drucksache I (A) 319 „Verwendung energiesparender Lampen bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung“ wurde der Magistrat beauftragt, dass - soweit technisch möglich - beim Austausch und bei der Erneuerung von Straßenleuchten vorrangig energiesparende Lampen  (Natrium-dampfhochdruckleuchten, Natriumdampfniederdruckleuchten, Kompaktleuchtstoff-leuchten) zu verwenden sind.

 

Seit dem erfolgt die fortlaufende Leuchtenumrüstung der Offenbacher Stadtteile im Zuge der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampfhochdruck-technik (HQL) auf Natriumdampfhochdrucktechnik (NAV), sowie die Umrüstung auf LED Beleuchtungstechnik im Stadtteil Lauterborn.

 

Der westliche Teil des Stadtteils Waldhof mit seinen Anliegerstraßen und die Zufahrts-/ Sammelstraße Seligenstädter Straße sind derzeit noch mit Leuchten in Quecksilberdampfhochdrucktechnik (HQL) ausgestattet. Für die im Waldhof derzeit installierten Leuchten gibt es keine Ersatzteilbeschaffung mehr. Für die Umsetzung des o.g. Stadtverordnetenbeschlusses und im Hinblick auf ein Verbot von HQL ab 2015 ist das Gebiet in der Jahresplanung der EVO für die Leuchtenumrüstung vorgesehen. Der Stadtteil eignet sich insbesonders als LED-Umrüstungsprojekt, da es sich hierbei um eine abgeschlossene Einheit handelt

 

Im Zuge der Förderung von Energieeinsparungen und CO2 Reduzierung bei  Straßenbeleuchtungen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Förderprogramm „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ für 2013 wieder aufgelegt. Gefördert werden unter anderem Projekte zum Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung mit einem CO2 Minderungspotenzial von mindestens 60 %.

 

Derzeit sind in der Seligenstädter Straße Kofferleuchten mit einer Bestückung von

2 x 250 Watt (HQL) montiert. Die Anliegerstraßen sind mit Cityleuchten 2 x 80 Watt (HQL) bestückt. Für ein einheitliches Gesamtbild der Beleuchtungsanlage wird die derzeit vorhandene Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten einer Herstellerfamilie ersetzt. Die vorhandenen Masten und Standorte werden beibehalten. Die Straßenbeleuchtung in der Seligenstädter Straße soll mit einer LED Leuchte (1 x 70W) umgerüstet werden. Die Leuchten in den Anliegerstraßen werden mit einer Leistung von (1 x 30W) ersetzt. Aufgrund der benötigten neuen Regelungstechnik ist zusätzlich eine stufenlose Dimmung der Anlagen möglich.

 

Die Ausleuchtung der Verkehrswege wird durch die DIN EN 13201 Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen geregelt. Mit dieser Norm wird der Grundsatz verfolgt, dass die Qualität der Straßenbeleuchtung sich unter anderem an dem Verkehrsaufkommen ausrichtet. Die Beleuchtungsstärke entspricht dabei den geforderten Werten. Die entsprechenden Berechnungen wurden durch die EVO durchgeführt und liegen dem zu Grunde. Darüber hinaus entsprechen die Leuchten der Richtlinie 2009/125/EG, der sogenannten EU-Ökodesign Richtlinie.

 

In einer Vergleichsrechnung sind von der EVO die energetischen Werte für die Kofferleuchte 2 x 250 Watt  und  die Cityleuchte 2 x 80 Watt den Natriumdampf-Hochdruck-Leuchten und  LED-Leuchten gegenüber gestellt worden.

 

Daraus ergeben sich für die Kofferleuchten (Seligenstädter Straße) folgende Energieeinsparung und CO2 Reduzierung:

Umrüstung HQL 2 x 250 W auf LED 1 x 70 W

-            Energieeinsparung ca. 87%

-            CO2 Minderung pro Leuchte ca. 900 kg/a  

-            Amortisationsdauer 5 Jahre

 

Bei den Cityleuchten (Anliegerstraßen) werden folgende Werte erreicht:

Umrüstung HQL 2 x 80 W auf LED 1 x 30 W

-            Energieeinsparung ca. 83%

-            CO2 Minderung pro Leuchte ca. 300 kg/a              

-            Amortisationsdauer 10 Jahre.

 

Durch die Umrüstung von insgesamt 259 Leuchten auf LED ergibt sich eine CO2 Minderung von insgesamt 108.300 kg/a. Im Vergleich zur NAV macht die Umrüstung von HQL auf LED eine zusätzliche Energieeinsparung von 18 - 23% und eine CO2 Minderung von 84 - 120 Kg/a pro Leuchte aus.

 

Bei den NAV Leuchtmitteln wird von einer Brenndauer mit einem Mittelwert von ca. 16.000 Leuchtstunden ausgegangen, dies entspricht einer Lebensdauer von ca. 4 Jahren. Hingegen werden bei den LED-Leuchten 60.000 Leuchtstunden garantiert, dies entspricht einer Lebensdauer von ca. 15 Jahren. Es kann bei den LED-Leuchten von einer höheren Nutzungsdauer ausgegangen werden. Angaben verschiedener Hersteller gehen bis zu einer Gebrauchsdauer von bis zu 100.000 Brennstunden aus.

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung“ wird ein Zuschuss für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung-, Steuer- und Regelungstechnik beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beantragt. Dieser erfolgt in Höhe von 20 % des Gesamtvolumens. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Maßnahme mit einem Betrag von bis zu 55.000,00 € gefördert wird. Die Antragsfrist endet am 31.03.2013.

 

Im "Vertrag über die öffentliche Straßenbeleuchtung in Offenbach am Main zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG" vom 07.04.1992 hat die Stadt der EVO die Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen übertragen.

 

Die angebotenen Positionen entsprechen den Preisen des vom Revisionsamt geprüften Angebotes zum Projekt „Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Lauterborn“ (DS I (A) 00173). Laut Mitteilung des Revisionsamtes bedarf es keiner erneuten Angebotsprüfung.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Anlage:

Umrüstungsgebiet

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