Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0332Ausgegeben am 28.02.2013

Eing. Dat. 28.02.2013

 

 

 

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord Julie-Heraeus-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 und 360

Antrag Magistratsvorlage Nr. 081/13 (Dez. I, Amt 80) vom 27.02.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 = 328 m² und Nr. 360 = 249 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt 103.860,00 EUR (180,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

Des Weiteren werden die zukünftig entstehenden Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von der Erwerberin übernommen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 112.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2013 bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), vorbehaltlich der Resteübertragung für das Haushaltsjahr 2012, zur Verfügung.

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die bezeichneten Grundstücke liegen als Bauerwartungsland im künftigen Neubaugebiet „Bieber-Nord“. Die Eigentümer haben sie nun der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da sie sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchten. Der Erwerb dieser Flächen erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.

 

Der mit den Eigentümern verhandelte Kaufpreis beläuft sich auf rd. 3/4 des aktuellen Bodenrichtwertes und stellt für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.

 

Die Verkäufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlage

-       Nichtöffentliche Anlage

-       Plan