Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0349Ausgegeben am 20.03.2013

Eing. Dat. 13.03.2013

 

 

 

 

 

Sozialindex für Kindertagesstätten

Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 04.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich gegenüber der Hessischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden für die Einführung eines Sozialindexes im Rahmen der Landesförderung für Kindertagesstätten einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund des in Offenbach prognostizierten steigenden Erziehungshilfebedarfes, des derzeit dramatischen Anstiegs der Zahl zuwandernder Kinder aus Rumänien und Bulgarien, des vorhandenen großen Bedarfes an Sprachförderung, der Bildungsferne vieler Offenbacher Familien und der hohen Geburtenrate in der komplex belasteten Kommune, ist es aus Sicht der antragstellenden Fraktionen notwendig, dass das Land Hessen den Kommunen ausreichende finanzielle Mittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellt. Dabei sind die besonderen Bevölkerungsstrukturen Offenbachs zu berücksichtigen.

 

Die Einführung eines Sozialindexes hilft stark belasteten Kommunen wie Offenbach, die Betreuungssituation für Kinder aus armutsbedrohten Familienformen oder bildungsfernen Haushalten sowie mit Migrationshintergrund ausreichend zu finanzieren.

 

Rund 54 Prozent der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger stammen aus Zuwandererfamilien und die Arbeitslosenquote ist mit 11,2 Prozent (Stand Februar 2013) im Vergleich zum hessenweiten Durchschnitt von 6,1 Prozent sehr hoch. Innerhalb der Stadt Offenbach gilt jedes dritte Kind zwischen 3 und 6 Jahren als arm oder armutsbedroht. Damit auch diese Kinder eine Chance für ihre Zukunft bekommen, sind erhebliche Mehraufwendungen von Kindertagesstätten im Rahmen einer zugeschnittenen optimalen Förderung, etwa die Verkleinerung der Gruppengröße, besonderer Sprachförderprogramme oder ausgeprägter Elternarbeit in Zukunft notwendig. Insofern sollten die Höhe der Landesförderung dem besonderen Bedarf der Ausstattung des Systems Elementarbildung angepasst werden.

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