Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

TOP 18

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord Julie-Heraeus-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 und 360
Antrag Magistratsvorlage Nr. 081/13 (Dez. I, Amt 80) vom 27.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0332

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von den in der Anlage genannten Verkäufern die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 354 = 328 m² und Nr. 360 = 249 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt 103.860,00 EUR (180,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

Des Weiteren werden die zukünftig entstehenden Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von der Erwerberin übernommen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 112.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2013 bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), vorbehaltlich der Resteübertragung für das Haushaltsjahr 2012, zur Verfügung.

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung