Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

 

 

TOP 15

Bebauungsplan Nr. 638
- Stadteingang Mathildenviertel / Mühlheimer Straße und Friedhofstraße -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 076/13 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 27.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0329

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 638 „Stadteingang Mathildenviertel / Mühlheimer Straße und Friedhofstraße“ (Anlage 1 in der Fassung vom 18.02.2013) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 18.02.2013 beigefügt.

 

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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