Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2013

 

 

 

TOP 10

Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 056/13 (Dez. II, Amt 51) vom 06.02.2013,
2011-16/DS-I(A)0322

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten Ausbaustufen bis 2013 ff.

 

2.    Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2012 gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2 wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2012“ – aus 35% der Population aufgeführt – festgestellt. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss [2011-16/DS-I(A)0115] vom 23.11.2011 wird der Bedarf wie in Anlage 1 unter „Ausbau 13“ - aus 45% der Population - festgestellt.

 

3.    Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum 31.12.2012 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2012“ – aus 25% der Population aufgeführt – festgestellt. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss [2011-16/DS-I(A)0115] vom 23.11.2011 wird der Bedarf wie in Anlage 1 unter „Bedarf Hort“ / „Ausbau 13“ - aus 35% der Population - festgestellt.

 

4.    Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Population wie in Anlage 2 festgestellt.

 

5.    Das Planungs- und Bauvorhaben zur Verwirklichung der Schule und Kindertagesstätte am Hafen ist durch den Magistrat mit höchster Priorität voranzutreiben, um die besonders hohe regionale Bedarfsunterdeckung an U3-, Kindergarten- und Hortplätzen in der nördlichen wie angrenzenden südlichen Innenstadt möglichst zeitnah zu beheben.

 

6.    Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Ausbau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzusehen.

 

 

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 18.03.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung