Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0352Ausgegeben am 28.03.2013

Eing. Dat. 25.03.2013

 

 

 

 

 

Planungspotenziale – Wohnen

Antrag CDU vom 25.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    das im Schutzschirmvertrag beinhaltete Wohnbaulandpotenzial für Neubauten in Offenbach (unterschieden nach öffentlich bzw. privat) und die daraus resultierenden Bruttobaulandflächen darzustellen,

2.    eine Realisierungspriorisierung der vorgenannten Flächen bis zum Jahr 2020 vorzunehmen und zu berichten,

3.    Vorschläge für eine Beplanung dieser Flächen auszuarbeiten und darüber zu berichten,

4.    darzulegen, mit welchen Maßnahmen er die in privatem Eigentum befindlichen Flächen zu realisieren gedenkt.

 

 

Begründung:

 

Offenbach ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. So sehr dies auch zu begrüßen ist, dieses Wachstum muss auch mit einem Strukturwandel der Bevölkerung einher gehen. Allgemein ist es unstreitig, dass das Durchschnittseinkommen der Offenbacher Bürger erheblich unter Landes- und Bundesdurchschnitt liegt. Es sollen und es müssen Abhilfe und die notwendigen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

 

Es geht hierbei auch darum, die durchschnittliche Steuerkraft der Offenbacher Bürgerschaft und damit die Einnahmen der Stadtkasse zu erhöhen.

 

Hierzu hat sich die Stadt Offenbach durch den kürzlich beschlossenen Beitritt zum Schutzschirm des Landes Hessen verpflichtet.

 

Durch die Ausweisung als Wohnbaufläche bisher brachliegender oder nicht vollständig genutzter Areale ergibt sich zweifellos eine erhebliche Wertsteigerung derselben, so dass bisher aufgrund der Nichtnutzung gewährte Grundsteuernachlässe nicht mehr eintreten würden, die Pflicht zur vollständigen Entrichtung der Grundsteuer beginnt.

Gemäß den Ausarbeitungen zum Schutzschirmantrag wird hierdurch – auch ohne die bereits beschlossene Erhöhung der Grundsteuer – mit Mehreinnahmen von ca.

 € 3,0 Mio. p.a. gerechnet.

 

Ebenfalls dieser Verpflichtung folgend, muss der aktuelle Einkommenssteueranteil pro erwerbstätigem Einwohner von derzeit ca. € 1.000,-- gesteigert werden, um die im Schutzschirmantrag gesteckten Ziele zu erreichen. Dies bedeutet aber auch, dass nicht nur die Anzahl der Einwohnerschaft gesteigert wird, vorzüglich geht es darum einkommenskräftige Neubürger zu gewinnen.

 

Als erste Standortfaktoren für Wohnungssuchende gelten die Verfügbarkeit von Flächen, deren Attraktivität und die Bezahlbarkeit. Grundsätzlich erfüllt Offenbach diese Voraussetzungen. Freie Flächen sind in großer Anzahl vorhanden, die Preise für Mieten und Eigentumswohnungen liegen deutlich unter der Nachbarstadt Frankfurt und nur unwesentlich über denen der angrenzenden Umlandgemeinden.

 

Um „gut verdienende“ Neubürger in die Stadt zu ziehen, sind also die wesentlichen Voraussetzungen gegeben.

 

Mit einer Aufstellung vom 31.01.2013 hat der Magistrat die im Schutzschirmvertrag beinhaltete überaus ehrgeizige Entwicklung der Einkommenssteuereinnahmen der Stadt bis zum Jahr 2020 versucht plausibel zu begründen. Demnach müssen in verschiedenen Bereichen Offenbachs überschlägig bis zu ca. 5.660 Wohneinheiten für rund 12.000 Einwohner neu geschaffen werden.

 

Es gilt nunmehr vom Magistrat darzulegen, wie dieses Vorhaben realisiert werden kann und soll.

 

Auch im Hinblick auf die mit dem Beitritt zum Schutzschirm verbundenen Verpflichtungen kann es sich die Stadt Offenbach nicht erlauben, weiter Zeit zu verlieren. Unverzügliches Handeln ist zwingend notwendig.