Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0358Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

Aktive Innenstadt Offenbach, Teilprojekt Lichtkonzept

hier: Grundsatzbeschluss über den Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 134/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der vom Büro Licht │Raum│Stadt und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement unter intensiver Beteiligung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der Energieversorgung Offenbach AG sowie des Karree Offenbach erstellte Lichtmasterplan der Offenbacher Innenstadt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Den folgenden Leitgedanken des Lichtmasterplans wird zugestimmt:

 

Öffentliche Straßenbeleuchtung – lichttechnische Aspekte

 

a.    Verwendung energieeffizienter Leuchten bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung gem. Grundsatzbeschluss „Verwendung energie- sparender Leuchten bei Erneuerungen der Straßenbeleuchtung“, vorbehaltlich daß dieser in der heutigen Sitzung beschlossen wird

 

b.    Verringerung von Lichtsmog und aktive Energieeinsparung durch Lichtlenkung, den Einsatz von moderner Lichttechnik sowie durch die Möglichkeit zur Dimmung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Bereichen mit privaten Beleuchtungsmaßnahmen (z.B. Weihnachts- beleuchtung)

 

c.    Rücknahme von Überbeleuchtungen durch punktuellen Rückbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung nach Einzelfallprüfung

 

d.    Energieeinsparung bei Umgestaltungen von öffentlichen Verkehrs- flächen durch Prüfung der Verwendung von Oberflächenmaterialien mit starkem Albedo-Effekt unter der Berücksichtigung von funktionalen, sicherheitstechnischen und/oder gestalterischen Aspekten

 

Öffentliche Straßenbeleuchtung – gestalterische Aspekte

 

e.    Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung von der bestehenden, überwiegend gelben auf eine warmweiße Lichtfarbe im Rahmen der Unterhaltung und der Erneuerungen der Straßenbeleuchtung im Bereich der Innenstadt

 

f.     Grundsätzliche Homogenisierung und Standardisierung der Anmutung des öffentlichen Stadtraums durch Einsatz einer Leuchtenfamilie in der Innenstadt und gezielte gestalterische Differenzierung einiger weniger, besonderer Stadträume (siehe Anlage 1, „Beleuchtung öffentlicher Räume: Einsatz individueller Leuchten“). Die bisher in der Innenstadt verwendete blaue Farbe der Leuchtenmasten wird bei kommenden Projekten und einem notwendigen Austausch von Leuchtenmasten durch die Standardfarbe anthrazit ersetzt, insofern nicht aus gestalterischen Gründen der Kontinuität auf die bisher verwendete, blaue Farbe der Leuchtenmasten zurückzugreifen ist.

g.    Gezielte Inszenierung einzelner, identitätsstiftender Gebäude und besonderer Objekte im öffentlichen Raum sowie die Hervorhebung der Achsenendpunkte innerhalb der Innenstadt durch Illuminierung (siehe Anlage 1, „Architekturbeleuchtung“)

 

h.    Markierung der Innenstadt durch individuelle Gestaltung der verschiedenen Eingangsbereiche für den motorisierten Individual- verkehr, Radfahrer und Fußgänger sowie an Haltestellen für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (siehe Anlage 1, „Städtebauliche Akzentbeleuchtung: Innenstadteingänge, Bushaltestellen und S-Bahnzugänge“) 

 

Private Akzentbeleuchtung

 

i.      Unterstützung und Förderung des kreativen und künstlerischen Umgangs mit Licht durch private Akteure im Bereich der Offenbacher Innenstadt (u.a. Karree Offenbach) im Sinne der Empfehlungen des Erläuterungsberichts zum Lichtmasterplan bzgl. Fassaden- illuminiationen, Lichtkunst und Aufprojektionen (siehe Anlage 2, Projektblatt 1).

 

j.      Einführung von Lichtintensitätsregeln für Werbeleuchten und Schaufensterbeleuchtung zur Reduzierung der Lichtemissionen sowie Vermeidung von Lichtverschmutzung durch private Beleuchtungs- maßnahmen (siehe Anlage 2, Projektblatt 2)

 

k.    Unterstützung des Karree Offenbach bei der Erarbeitung eines neuen Konzepts für die Winter- und Weihnachtsbeleuchtung der Offenbacher Innenstadt mit folgenden Zielsetzungen (siehe Anlage 2, Projektblatt 3):

-     Einbringen von dezentem warmweißen Licht in schwach beleuchtete Räume

-     Räumliche und farbliche Abstimmung mit der öffentlichen Straßenbeleuchtung

-     Qualitäts- und stimmungsvolle Ausführung durch Vermeidung von wenig stilvollen Ziermotiven und aufdringlichem, bunten Licht

-     Gesonderte Markierungen von Eingängen und Kreuzungen

-     Vorrangige Verwendung von energiesparender Lichttechnik

3.    Dem Maßnahmenplan (siehe Anlage 1), der alle aus den Leitgedanken entwickelten, konkreten Maßnahmen im Bereich der Offenbacher Innenstadt räumlich verortet, wird zugestimmt. Die darin aufgezeigten Maßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung sind sukzessive im Rahmen von zukünftigen Projekten in der Innenstadt umzusetzen. Je nach Haushaltslage ist die Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen und planerisch zu vertiefen.

 

4.    Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement soll die Umsetzung der Ziele des Lichtmasterplans durch Beratung privater Akteure, insbesondere aber auch des Karree Offenbach, unterstützen. Die beschriebenen lichtgestalterischen Regelungen für Werbung und Schaufenster sind im Teilprojekt „Gestaltungsmanual“ der Aktiven Innenstadt aufzunehmen.

 

(nachrichtlich: Abstimmung erfolgt nur zu den Ziffern 2 – 4, da es sich bei Ziffer 1
nur um eine Kenntnisnahme handelt)

 

Begründung:

 

Der Lichtmasterplan für die Offenbacher Innenstadt ist Bestandteil des „Lichtkonzepts“, einem Teilprojekt des Handlungskonzepts der „Aktiven Innenstadt Offenbach“, das übergreifend auf eine Verbesserung der Attraktivität und die funktionale Aufwertung der Innenstadt zielt. Das Teilprojekt „Lichtkonzept“ umfasst neben der Erarbeitung des Lichtmasterplans auch die Umsetzung der daraus folgenden Maßnahmen. Der Lichtmasterplan selbst besteht aus dem vom Büro Licht│Raum│Stadt erstellten Erläuterungsbericht, den Leitgedanken zur öffentlichen Straßenbeleuchtung und privaten Akzentbeleuchtung sowie einem Maßnahmenplan. Die hier als Anlage 2 beigefügten Projektblätter sind Auszüge aus dem Erläuterungsbericht und zeigen Beispiele für private Akzentbeleuchtungen in Form von Fassadenilluminationen, Lichtkunst und Aufprojektionen, Lichtintensitätsregeln für Lichtwerbung und Schaufensterbeleuchtung sowie Winter- und Weihnachtsbeleuchtung auf.

 

Zu 1:

Am 30.06.2010 hat der Magistrat beschlossen, den Auftrag zur Erarbeitung eines Lichtmasterplans an das Planungsbüro Licht│Raum│Stadt aus Wuppertal zu vergeben, das den Lichtmasterplan unter Mitarbeit des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und intensiver Beteiligung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der Energieversorgung Offenbach AG und des Karree Offenbach erarbeitet hat. Maßnahmenplan und Bericht dienen als fachliche Grundlage für den vorliegenden Stadtverordnetenbeschluss.

 

Zu 2 a-d:

Öffentliche Straßenbeleuchtung – lichttechnische Aspekte

Für die öffentliche Straßenbeleuchtung sind beim Austausch und bei der Erneuerung von Leuchten gemäß Grundsatzbeschluss „Verwendung energiesparender Leuchten bei Erneuerungen der Straßenbe- leuchtung“, vorrangig energieeffiziente Lampen und Leuchtentechnik nach dem derzeitigen Stand der Technik und der Klimaschutztechnologien zu verwenden. Bestehende, wenig effiziente Leuchtstrecken werden daher sukzessive auf energieeffizientere Leuchttechnik umgerüstet. Diese Umrüstung soll vorrangig im Rahmen von notwendigen Wartungsarbeiten erfolgen, um zusätzliche Kosten durch den Austausch zu vermeiden. Der Einsatz modernster Lichttechnik – heute sind das u.a. die LED-Leuchten – erfolgt zudem sukzessive im Rahmen größerer Projekte im öffentlichen Raum, wie z.B. dem Umbau des Stadthofs oder des Marktplatzes. Sie sollen langfristig als Standard sowohl in der Offenbacher Innenstadt als auch im weiteren Stadtgebiet eingeführt werden. Im Stadtteil Lauterborn wie auch in einem Teilgebiet in Bieber-Waldhof erfolgt dieses Jahr die Umrüstung auf LED-Beleuchtung.

 

Die heutigen Leuchten greifen auf modernste Lichttechnik zurück, um das Licht zielgerichtet zu lenken, Streulicht zu vermeiden und Energie einzusparen. Lichtsmog wird somit verhindert und Flora und Fauna geschont. Die Möglichkeit zur Dimmung von LED-Leuchten – insbesondere in den Nachtstunden – kann zusätzlich zur Energieeinsparung beitragen. LED-Leuchten sparen im Vergleich zu anderen modernen Lichttechniken zwar mehr Energie ein, sind aber zurzeit noch viel kostenintensiver und daher momentan nur in geringer Stückzahl umsetzbar.  

 

In der Offenbacher Innenstadt wurden ursprünglich aus gestalterischen Gründen und auf Grundlage der damals gültigen DIN-Normen die heute vorhandenen Leuchtenstandorte gewählt. Die heutige DIN-Norm ermöglicht einen sparsameren und gezielteren Umgang mit der Beleuchtung von öffentlichen Räumen. Nach individueller Prüfung könnten im Einzelfall aus lichttechnischen Gründen Standorte von Leuchtmasten vollständig entfallen und somit zu einer weiteren Energieeinsparung beitragen, sofern funktionale, sicherheitstechnische und/oder gestalterische Aspekte dem nicht entgegen stehen. Dazu ist dann eine neue den aktuellen DIN-Normen entsprechende, umfassende lichttechnische Berechnung von Bestandsanlagen erforderlich, die separat zu beauftragen ist.

 

Von besonderer Bedeutung für die Berechnung der erforderlichen DIN-Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes ist auch die Oberflächengestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Der sogenannte Albedo-Effekt beurteilt die Rückstrahlung von nicht selbst leuchtenden Oberflächen. So kann durch eine andere Farb- und/oder Materialzusammensetzung des Straßenbelags oder der Gehwegoberfläche ein höherer Albedo-Effekt erzielt werden, insofern funktionale, sicherheitstechnische und/oder gestalterische Aspekte dem nicht entgegen stehen. Dadurch kann die Erzielung der notwendigen Leuchtdichte durch einen geringeren Energieeinsatz positiv beeinflusst werden.

 

Zu 2 e-h:

Öffentliche Straßenbeleuchtung – gestalterische Aspekte

Der Innenstadtbereich, insbesondere die südliche Innenstadthälfte mit der Haupteinkaufszone, wird momentan von gelbem Natriumdampflicht dominiert. Dies beruht auf dem Stadtverordnetenbeschluss „Verwendung energiesparender Lampen bei Erneuerung der Straßenbeleuchtung“ aus dem Jahr 1998. Die mit dieser Technik verbundene gelbe Lichtfarbe war dem damaligen Stand der Technik geschuldet und kein stadtgestalterisches Ziel. Die Verwendung von Natriumdampflampen anstelle von Quecksilberdampflampen hatte zum Ziel, den Stromverbrauch zu senken und die städtische Fauna zu schonen. Der Nachteil des gelben Lichts liegt in seiner schlechten Farbwiedergabe der Umgebung. Der Nachteindruck widerspricht der eigentlichen Farbgebung am Tag und wirkt künstlich verfremdet. Diese „verfremdete“ Wahrnehmung des öffentlichen Stadtraums soll durch den Einsatz von warmweißem Licht behoben werden. In die bestehenden Leuchten sind nach dem heutigen Stand der Technik auch warmweiße Leuchtmittel einsetzbar, wie beispielsweise Halogenmetalldampflampen. Der Wechsel der gelben Lichtfarbe auf warmweiß kann im Rahmen der zyklusabhängigen Wartungsarbeiten der Straßenbeleuchtung erfolgen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. In Anhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten soll insgesamt aber sukzessive auf LED-Leuchten umgestellt werden. Diese sind, neben der Eigenschaft ihre Umgebung in den natürlichen Farben wiederzugeben, ebenfalls in der Lage, die städtische Fauna zu schonen. Zusätzlich können sie im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln Energie einsparen, sind im Vergleich momentan allerdings in der Beschaffung noch wesentlich kostenintensiver.  

 

Trotz verschiedener Rückbau- und Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum ist es noch nicht gelungen, das heterogene Stadtbild langfristig zu harmonisieren. Zurzeit werden Konzepte erarbeitet, die zum Ziel haben, einen Rahmen für die sehr individuellen Hochbauten und städtebaulichen Brüche zu schaffen (hierzu zählt z. B. das momentan in der Erarbeitung befindliche städtebauliche Konzept zum Stadthof sowie das „Gestaltmanual“, das Eigenbindungen, Empfehlungen und Regelungen zur Ausstattung des öffentlichen Raums, zu Sondernutzungen und Werbeanlagen formuliert und den Stadtverordneten voraussichtlich im Juli 2013 vorgelegt wird). Auf Grundlage einer flächendeckenden Standardisierung können dann einige wenige, ganz besondere Stadträume in ihrem Charakter lichttechnisch akzentuiert werden. Ein Beispiel für einen besonderen Stadtraum, der eine gestalterische Alleinstellung verdient, ist u.a. der Wilhelmsplatz.  

 

Die bisher in der Innenstadt verwendete blaue Farbe der Leuchtenmasten (RAL1513) wird bei kommenden Projekten und einem notwendigen Austausch von Leuchtenmasten durch die Standardfarbe anthrazit (DB703) ersetzt, insofern nicht aus gestalterischen Gründen der Kontinuität auf die bisher verwendete, blaue Farbe der Leuchtenmasten zurückzugreifen ist. Dies trifft bspw. auf die Ensemblewirkung der Berliner Straße zu, deren einheitliche Gestaltung ein grundlegendes, stadt- gestalterisches Ziel ist. Anthrazitfarbene Leuchtenmasten hingegen wurden in jüngster Vergangenheit bereits bei der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes und bei der Erschließung des Hafengeländes verwendet. Die Standardfarbe wird auch als Grundfarbe für die neue Leuchtenfamilie verwendet. Der Grund für die veränderte Farbwahl der Leuchtenmasten liegt zum Einen in der schnellen Alterung der bestehenden, blauen Leuchtenmasten (RAL1513) in Verbindung mit einem Verlust an Wertigkeit und einem hohen Pflegeaufwand sowie zum Anderen in der ebenso vorhandenen Neutralität der Farbe anthrazit (DB703) insbesondere in Bezug auf unterschiedliche, farbliche Hintergründe durch Gebäudefassaden.

 

Neben der besonderen Akzentuierung einzelner Stadträume sollen identitätsstiftende Gebäude und gestalterisch wertvolle Objekte im öffentlichen Raum hervorgehoben werden. So können nachts architektonische Qualitäten besonders betont werden, wohingegen weniger attraktive Bereiche aufgrund der natürlichen Dunkelheit in den Hintergrund geraten bzw. geradezu ausgeblendet werden. Unter der Akzentuierung von Stadträumen stellen Achsenendpunkte ein wichtiges Element dar, um Tiefenwirkung zu erzeugen. Bereits im Jahr 2011 wurde als Pilotprojekt im Vorgriff auf den Lichtmasterplan die Fassadenbeleuchtung der Erich-Kästner-Schule als Achsenendpunkt der südlichen Herrnstraße umgesetzt und damit der nachts zuvor nicht wahrnehmbare Platzraum gerahmt. In diesem Fall hatte die Architekturbeleuchtung auch einen sicherheitsrelevanten Hintergrund, da der bisher wenig beleuchtete Bereich unmittelbar vor der Erich-Kästner-Schule nun gut einsehbar ist.

 

Um die Wahrnehmung der Offenbacher Innenstadt weiter zu verbessern und deren Gebiet stärker zu profilieren, sollen die Eingänge zur Innenstadt durch eine individuelle Gestaltung markiert werden. Dabei wird vor allem zwischen Eingängen für den motorisierten Individualverkehr (wie die Unterführungen des Bahndamms, Berliner Straße) und dem öffentlichen Personennahverkehr (wie die S-Bahn- und Bushaltestellen Marktplatz, Hauptbahnhof) unterschieden. Maßvoll eingesetzte, ergänzende, künstlerisch gestaltete Lichtobjekte unterstützen die Wegweisung und Markierung, z. B. die Illumination der Bahnunterführung Bieberer Straße.

 

Für die Umsetzung der Leitlinien, Zielsetzungen und o. g. Maßnahmen des Lichtmasterplans in Bezug auf die öffentliche Straßenbeleuchtung ist die Energieversorgung Offenbach AG als Auftragnehmer der Stadt gemeinsam und in enger fachlicher Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement verantwortlich.

 

Zu 2 i-k:

Private Akzentbeleuchtung

Der Erläuterungsbericht des Lichtmasterplans zeigt eine Vielzahl an Beispielen auf, Licht als künstlerisches Element in bisher wenig attraktiven Stadträumen, an Gebäuden und Objekten einzusetzen. Lichtkunst kann hier ein probates Mittel sein, diese Bereiche aufzuwerten oder auch nur den Blick gezielt zu lenken. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement soll deshalb durch Beratung privater Bauherren den Umgang mit Lichtkunst an geeigneten Standorten fördern.

 

Die Harmonisierung der Lichtgestaltung in der Innenstadt kann nur durch das Zusammenspiel der öffentlichen wie auch der privaten Beleuchtung erfolgen, zu der insbesondere die Werbe- und Schaufensterbeleuchtung zählt. Aufgrund fehlender Vorgaben vermittelt die bestehende, private Beleuchtung momentan einen sehr unaufgeräumten Gesamteindruck durch Verdeckung von gestalterisch hochwertigen Fassaden, eine unregelmäßige Ausleuchtung des Stadtraums sowie durch eine fehlende Lenkwirkung der Besucher in der Innenstadt und wirkt in Teilen auch störend. Unter anderem geschieht dies durch intensive, farbige Werbe- oder Schaufensterausleuchtung, die nicht nur den Bereich des Ladens sondern auch den öffentlichen Raum stark prägt und mitunter erhebliche Reflexionen und Lichtemissionen bis in angrenzende Wohnungen hinein zur Folge hat. Um solchen Entwicklungen entgegen steuern und dem städtebaulichen Ziel der Ordnung und Beruhigung des öffentlichen Stadtraums Rechnung tragen zu können, sind Lichtintensitätsregeln für private Beleuchtungsmaßnahmen erforderlich. Vorgaben für Werbeleuchten sollen durch eine Satzung verbindlich geregelt werden, Regelungen für Schaufensterbeleuchtung werden durch Beratung der privaten Akteure sichergestellt. Dies wird im Teilprojekt „Gestaltungsmanual“ der Aktiven Innenstadt vertieft.

 

Die bestehende Weihnachtsbeleuchtung in der Fußgängerzone der Offenbacher Innenstadt soll ab 2013 erneuert werden. Finanziert wird dieses Vorhaben vollständig durch das Karree Offenbach. Um auch in der Weihnachtszeit einen attraktiven Gesamteindruck zu erzeugen, ist die Unterstützung des Karrees von fachlicher Seite unbedingt erforderlich. Für die Beleuchtung in den Wintermonaten wird zwischen einer Winterbeleuchtung, die über einen längeren Zeitraum im Winter die Innenstadt atmosphärisch beleuchten soll, und einer Weihnachtsbeleuchtung, die lediglich in der Weihnachtszeit zusätzlich zur Winterbeleuchtung die Innenstadt weihnachtlich akzentuieren soll, unterschieden. Ziel einer Winter- bzw. Weihnachtsbeleuchtung ist insbesondere das Einbringen von Licht in schwach beleuchtete Stadträume, damit diese ausreichend zur Geltung kommen und eine winterliche Atmosphäre erzeugt wird. Eine wertige und stimmungsvolle Atmosphäre entsteht vor allem durch zurückhaltende, dezente Lichtobjekte. Wenig stilvolle Ziermotive und aufdringliches, buntes Licht drängen sich demgegenüber in den Vordergrund und wirken selten hochwertig oder attraktiv, so dass sie grundsätzlich vermieden werden sollen. Auch der Großteil der Winter- bzw. Weihnachtsbeleuchtung soll in sich homogen wirken, die Kreuzungsbereiche innerhalb und die Eingänge in die Fußgängerzone sollten ggf. stärker herausgehoben werden.

 

Zu 3:

Der Maßnahmenplan (siehe Anlage 1) beinhaltet und verortet alle aus den Leitgedanken entwickelten, konkreten Maßnahmen im Bereich der Offenbacher Innenstadt, die analog in einzelnen Themen auch im Erläuterungsbericht zum Lichtmasterplan zu finden sind. Die einzelnen Maßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung sollen zum Einen sukzessive im Rahmen von zukünftigen Projekten in der Innenstadt (bspw. der Einsatz von LED-Leuchten bei der Umgestaltung des Stadthofs und des Marktplatzes) umgesetzt werden. Zum Anderen ist die Umsetzung von Maßnahmen je nach Haushaltslage zu prüfen und planerisch zu vertiefen.  

 

Zu 4:

Der Lichtmasterplan beinhaltet nicht nur Aussagen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung, sondern auch zur privaten Akzentbeleuchtung. Hierunter zählt neben der Illumination von einzelnen Fassaden auch die Werbe- und Schaufensterbeleuchtung sowie die Winter- und Weihnachtsbeleuchtung. Die Umsetzung dieser privaten Beleuchtungsmaßnahmen ist unter der übergeordneten Zielsetzung der Harmonisierung des öffentlichen Stadtraums und gezielten Akzentuierung einzelner weniger, besonderer Stadträume seitens der Stadt zu steuern und zu begleiten. Die lichtgestalterischen Regelungen zur privaten Akzentbeleuchtung sind zudem im Teilprojekt „Gestaltungsmanual“ der Aktiven Innenstadt aufzunehmen. 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der Erläuterungsbericht sowie der Maßnahmenplan in Originalgröße zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1)  Maßnahmenplan (unmaßstäbliche Verkleinerung)

2)  Projektblätter zur privaten Akzentbeleuchtung

Verteiler:

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro