Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0360Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Bernardstraße 115 u. a., 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 136/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 6 Nr. 126/2 = 201 m², Nr. 126/1 = 368 m², Nr. 123 = 905 m² sowie eine Teilfläche von ca. 766 m² aus Nr. 693/1 (Gesamt = ca. 2.240 m²) an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 851.200,00 EUR (380,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Der vollständige und genehmigungsfähige Bauantrag ist innerhalb von 6 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach einzureichen.

5.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von den Erwerbern getragen. Des Weiteren werden evtl. entstehende Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von den Erwerbern übernommen.

6.     Die Vermessung und Bildung des Kaufgrundstücks erfolgt im Auftrag und auf Kosten der Stadt Offenbach. Die entstehenden Vermessungskosten sind über den Kaufpreis zu verrechnen.

 

7.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Boardinghaus/Hotel zu bebauen und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

 

8.     Die Erwerber haben die Option, innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung des Boardinghauses/Hotels ein zweites, kleineres Boardinghaus/Hotel auf dem Grundstück zu errichten.

9.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

10.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

11.  Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

12.  Für die Beseitigung der im Boden befindlichen Fundamente, Mauerreste und Altlasten, für den Rückbau des Durchstichs zwischen Bernard- und Goethestraße sowie für die Entfernung des Aufwuchses entstehen nach vorläufiger Kostenschätzung Mehrkosten in Höhe von ca. 120.000,00 EUR. Der Betrag wird mit dem Kaufpreis verrechnet.

 

Diesen Betrag übersteigende Kosten für die Altlastenentsorgung werden bis zu einer Höhe von 25.000,00 EUR von den Investoren übernommen. Evtl. nochmals übersteigende Kosten zur Altlastenentsorgung gehen, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises, zu Lasten der Stadt Offenbach.

 

13.  Zur Bereinigung der Kanalsituation (Verschließen oder Rückbau stillgelegter Seitenkanäle) auf und an den Grundstücken entstehen nach vorläufiger Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 EUR zu Lasten der Stadt Offenbach.

 

Die notwendige Kampfmittelsondierung muss ebenfalls von der Stadt Offenbach beauftragt werden, die geschätzten Kosten hierfür betragen ca. 5.500,00 EUR.

 

Diese Beträge werden über den vereinnahmten Kaufpreis finanziert.

 

 

Begründung:

 

Die im Tenor genannten Grundstücke Nr. 126/2, 126/1, 123 sowie die Teilfläche aus Nr. 693/1 liegen seit Jahren brach und konnten trotz vielfältiger Bemühungen und Projektideen bisher noch nicht vermarktet werden. Für die Flächen sind in den vergangenen Jahren wiederholt Bewirtschaftungskosten zur Entsorgung von Müllablagerungen und Instandsetzungen an der Einzäunung in Folge von Vandalismusschäden angefallen. Im Erdreich befinden sich noch Reste der Kellerräume und der Fundamente der früheren Bebauung. Oberflächlich ist nicht zu erkennen an welchen Stellen sich im Untergrund evtl. Hohlräume befinden. Die zuletzt dort ansässige Autowerkstatt musste wegen ungeordneter betrieblicher Verhältnisse geschlossen werden.

 

Aus dieser intensiven Nutzung resultieren u. a. die bereits vor einigen Jahren vom Institut Dr. Hug Geoconsult GmbH festgestellten Bodenverunreinigungen.

 

Eine Vermarktung des Grundstücks Nr. 693/1 als Einzelgrundstück ist auf Grund des ungünstigen Zuschnitts nicht realistisch. Die derzeitige Nutzung als ungeordnete Parkfläche ist aus städtebaulicher Sicht und aus Sicht des Umweltschutzes nicht optimal. Eine auf dem Grundstück befindliche Trafostation der EVO AG ist seit vielen Jahren außer Betrieb und kann zurückgebaut werden. Die Kosten hierfür werden auf der Grundlage des bestehenden Konzessionsvertrages Elektrizität von der EVO AG getragen.

 

Die Beseitigung der bereits festgestellten Bodenverunreinigungen, das Entfernen der im Boden befindlichen Mauerreste, der Rückbau des Straßendurchstichs, die Entfernung der Asphaltfläche des Parkplatzes etc. verursachen Kosten in Höhe von ca. 120.000,00 EUR. Die Ermittlung dieses Betrages, der mit dem Kaufpreis verrechnet werden soll, beruht auf einer vorläufigen Kostenschätzung. Darüber hinaus gehende Kosten für die Altlastenentsorgung werden bis zu einem Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR von den Investoren übernommen. Sollten wider Erwarten die Gesamtkosten für die Altlastenentsorgung über den Betrag von 145.000,00 EUR hinaus gehen, geht dies, bis maximal zur Höhe des Kaufpreises, zu Lasten der Stadt Offenbach.

 

Die Investoren planen auf der Fläche die Errichtung eines Boardinghauses/Hotels. Die Projektplanungen sehen in diesem Rahmen u.a. auch vor, auf den Freiflächen eine großzügige Grünfläche anzulegen. Selbst bei Nutzung der unter Punkt 8. des Tenors genannten Option bleibt der großzügige Charakter erhalten. Durch die Bebauung der Flächen wird eine seit vielen Jahren unbefriedigende städtebauliche Situation in diesem Stadtbereich nachhaltig verbessert.

 

Aus stadtplanerischer und städtebaulicher Sicht ist die Veräußerung der Grundstücke und die geplante Bebauung ausdrücklich erwünscht. Die damit einhergehende Bodensanierung wird vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz befürwortet. Für die zu fällenden Bäume werden in Abstimmung mit dem Fachamt Ersatzpflanzungen vorgenommen oder Ausgleichszahlungen geleistet.

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

1) Lageplan

2) Nichtöffentliche Anlage