Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0370Ausgegeben am 18.04.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 148/13 (Dez. III, Amt 81) vom 17.04.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Satzung des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird in § 4 Absätze 1-2 geändert, wie in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

 

 

Begründung:

 

Durch die Besetzung der Position der Bereichsleitung Leistung hat sich die zweite Führungsebene auf drei Personen erweitert, die Bereichsleiterin Markt und Integration, den Bereichsleiter Finanzen und die Bereichsleiterin Leistung. Es erscheint zweckmäßig, alle drei Positionsinhaber in Vertretungsregelungen einzubeziehen. Die förmliche Bestellung von Stellvertretern/innen des Betriebsleiters ist nach dem hessischen Eigenbetriebsgesetz nicht zwingend erforderlich und sollte als fakultative Option in der Satzung verankert werden, um dem Magistrat in dieser Frage ein Höchstmaß an Flexibilität zu ermöglichen.

 

Der Vorschlag zur Satzungsänderung wurde mit der Kanzlei Eversheim Stuible Treuberater, Stuttgart, abgestimmt. Diese Kanzlei berät auch den Stadtkonzern und den ESO.

Anlage:

Neuformulierung des § 4 Absatz 1-2 der Betriebssatzung mit Gegenüberstellung zur bisherigen Formulierung

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