Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0350/1Ausgegeben am 02.05.2013

Eing. Dat. 02.05.2013

 

 

 

 

 

 

Kompensation für die kommunalen Belastungen durch Auswirkungen der EU-Osterweiterung

Ergänzungsantrag REP vom 30.04.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

DS-I(A)0350 wird wie folgt ergänzt:

 

Aus anderen EU-Ländern nach Offenbach zugezogene EU-Bürger, die innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Zuzug weder einen Arbeitsplatz gefunden haben, noch ihren Unterhalt als Selbstständige erwirtschaften, werden ausgewiesen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die örtlichen Ordnungsbehörden anzuweisen, alle
Möglichkeiten zur Ausweisung problematischer Armutsflüchtlinge zu nutzen.

 

 

Begründung:

 

Laut einer EU-Richtlinie können Bürger aus anderen EU-Ländern ausgewiesen werden, wenn sie nach drei Monaten weder eine Anstellung gefunden haben, noch ihren Unterhalt als Selbstständige erwirtschaften. Diese Regelung ist restriktiv anzuwenden um der durch den Ursprungsantrag aufgezeigten Problematik schnellstmöglich Herr zu werden und dem Mißbrauch des Sozialsystems durch sogenannte „Armutsflüchtlinge“ einen Riegel vorzuschieben.