Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0364/1Ausgegeben am 02.05.2013

Eing. Dat. 02.05.2013

 

 

 

 

 

 

Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates

Änderungsantrag Piraten vom 02.05.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:

 

In der Anlage "Wahlordnung des Seniorenrates der Stadt Offenbach a. M." wird der

 

Absatz (4) des § 2 "Wahlgrundsätze" durch folgenden Text ersetzt:

 

Eine Wahlberechtigte / Ein Wahlberechtigter, die / der aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustandes verhindert ist, seine / ihre Stimme beim Wahlamt oder bei einem beweglichen Wahlvorstand abzugeben, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre / seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

 

 

Begründung:

 

Die Piraten begrüßen ausdrücklich die eingebrachte Neufassung der Wahlordnung zum Seniorenrat und der damit aufgegriffenen Vorschläge unserer Fraktion. Durch den Verzicht auf eine Versammlungswahl wird die Teilnahme an der Wahl einem größeren Kreis an Wahlberechtigten ermöglicht. Es werden jedoch Personen ohne Grund benachteiligt, die nicht in der Lage sind, persönlich das Wahlamt zur Stimmabgabe aufzusuchen, und nicht in einer Einrichtung wohnen, die von einem beweglichen Wahlvorstand aufgesucht wird, weil sie z.B. in häuslicher Pflege sind.

 

Durch die von uns vorgeschlagene Änderung wird in Ausnahmefällen die Briefwahl erlaubt, so dass diese Personen nicht benachteiligt werden. Näheres zu der Briefwahl regeln KWG und KWO, auf die in dem § 1 der Wahlordnung referenziert wird, so dass es keine weiteren Ausführungen dazu in der Wahlordnung braucht.