Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

TOP 8

Kompensation für die kommunalen Belastungen durch Auswirkungen der EU-Osterweiterung
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FW vom 04.03.2013,
2011-16/DS-I(A)0350
Ergänzungsantrag REP vom 30.04.2013, 2011-16/DS-I(A)0350/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0350

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    sich weiterhin in den kommunalen Spitzenverbänden und gegenüber der Bundes- und Landesregierung sowie der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass Kompensationszahlungen für die aufgrund von Zuwanderung aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten von der Stadt Offenbach zu tragenden Belastungen geleistet werden.

 

2.    zu prüfen und zu berichten, ob es und ggf. welche Rechtsgrundlagen es für solche Forderungen der Stadt Offenbach gibt und wie der Magistrat die Chancen einschätzt, diese durchzusetzen.

 

3.    weiterhin über seine Aktivitäten in der Arbeitsgruppe „Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien“ des Deutschen Städtetages regelmäßig zu berichten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0350/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

DS-I(A)0350 wird wie folgt ergänzt:

 

Aus anderen EU-Ländern nach Offenbach zugezogene EU-Bürger, die innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Zuzug weder einen Arbeitsplatz gefunden haben, noch ihren Unterhalt als Selbstständige erwirtschaften, werden ausgewiesen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die örtlichen Ordnungsbehörden anzuweisen, alle
Möglichkeiten zur Ausweisung problematischer Armutsflüchtlinge zu nutzen.

 

 

2011-16/DS-I(A)0350

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.     sich weiterhin in den kommunalen Spitzenverbänden und gegenüber der Bundes- und Landesregierung sowie der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass Kompensationszahlungen für die aufgrund von Zuwanderung aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten von der Stadt Offenbach zu tragenden Belastungen geleistet werden.

 

2.     zu prüfen und zu berichten, ob es und ggf. welche Rechtsgrundlagen es für solche Forderungen der Stadt Offenbach gibt und wie der Magistrat die Chancen einschätzt, diese durchzusetzen.

 

3.     weiterhin über seine Aktivitäten in der Arbeitsgruppe „Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien“ des Deutschen Städtetages regelmäßig zu berichten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung