Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

TOP 17

Grundstückstausch Erich-Ollenhauer-Straße, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/13 (Dez. I, Amt 80) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0359

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet dem in der Anlage genannten Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 534 m² aus dem Grundstück Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1109/4 („A“) und erhält eine Teilfläche von ca. 503 m² aus den Grundstücken Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1109/1 und 1109/3 („B“) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Für die Mehrfläche ist eine Herauszahlung i.H.v. 10.850 EUR (350 EUR/m²) innerhalb von vier Wochen nach Baugenehmigung sowie Pfand- und Lastenfreiheit zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Tauschpartner getragen.

4.     Dieser verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren nach Baugenehmigung das Stammgrundstück mit vier mehrgeschossigen Wohngebäuden zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die auf die Stadt übergehende Fläche wird zu Beginn der Maßnahme entsprechend der abzugebenden Fläche durch den Tauschpartner neu hergerichtet. Auf der neuen Grenze der Kita-Außenfläche ist eine Einfriedung in gleicher Höhe und Qualität wie bisher herzustellen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement abzustimmen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.  

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung