Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2013

 

 

TOP 24

Erschließung Bürgel-Ost
hier: Projektbeschluss über die öffentlich-rechtliche Erschließung des Baugebietes Bürgel-Ost (B-Plan 580)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 151/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0366

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Die Erschließung des Baugebietes Bürgel-Ost (B-Plan 580) erfolgt öffentlich -rechtlich auf Basis der Satzungen der Stadt Offenbach.

 

2.    Den Erschließungskosten „Erschließung Bürgel-Ost“ auf der Grundlage der von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH (EEG) und Ing.-Büro Pöyry Deutschland GmbH, Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem ESO Eigenbetrieb erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 7.815.000,00 € einschließlich Planungskosten, davon 2.615.000,00 € für die Entwässerung und 5.200.000,00 € für die sonstigen Erschließungsmaßnahmen, wird zugestimmt.

 

3.1 Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und dem Produktkonto 12010100.0500000160, Investitionsnummer 1201010500601201, Bezeichnung „Erschließung Bürgel-Ost (12.01.01)“, wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel  bis  2012:                              461.000,00 €

Haushaltsmittel 2013:                                      600.000,00 €

Haushaltsmittel 2014:                                   2.700.000,00 €

Haushaltsmittel 2015:                                   1.800.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                                      954.000,00 €

Haushaltsmittel 2017ff:                                 1.300.000,00 €
Gesamt:                                                        7.815.000,00 €

 

3.2  Gesamtkosten einschließlich Anteil der Entwässerung des Baugebietes an

       der weiterführenden Entwässerung Kanal Mainzer Ring:

 

                                                                           7.815.000,00 €

                                                                                  650.000,00 €

                                                                               8.465.000.00 €

 

     Die o.g. 650.000,00 € sind bereits über „Mainzer Ring“, Produktkonto

     12010100.0952002560, Investitionsnummer 1201010900601205 finanziert.

 

 

4.    Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt sich damit wie folgt dar:

 

Kanalbeitrag:                                                       1.052.000,00 €

      Erschließungsbeitrag Entwässerung:                 1.738.000,00 €

       Erschließungsbeitrag ohne Entwässerung:       3.258.000,00 € 

           Kreditmarktmittel (Erstattung ESO):                      475.000,00 €

           Kreditmarktmittel:                                                1.292.000,00 €

     Gesamt:                                                               7.815.000,00 €

 

Die Differenz zwischen den Kosten der Entwässerung und dem Kanalbeitrag sowie dem Erschließungsbeitrag in Höhe von 475.000,00 € werden vom ESO Eigenbetrieb nach Schlussrechnungsprüfung erstattet. Entsprechende Mittel sind zu gegebener Zeit im Wirtschaftsplan einzustellen.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 292.370,50 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.    Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung …..), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 14.527,00 €/pa.

 

Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“  in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

7.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

8.  Der Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 421 vom 07.05.2009  

      „Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an privatrechtlicher Erschließung“

      wird aufgehoben.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung