Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Mai 2013

 

 

TOP 26

Offenbacher „Stadtkonzern“
Main Mobil Offenbach GmbH (MMO)
- Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 141/13 (Dez. II, Amt 20) vom 17.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0368

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

1.

Unter Änderung von § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MMO wird die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der MMO von 15 auf 9 reduziert.

 

2.

Unter Änderung von § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der MMO werden sechs Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung entsandt, wobei eines dieser entsandten Aufsichtsratsmitglieder Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH sein soll. Die übrigen drei Aufsichtsratsmitglieder werden von den Arbeitsnehmervertretern gewählt.

 

3.

Unter Änderung von § 11 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der MMO werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt, wobei das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitzenden haben.

 

4.

Unter Änderung von § 19 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 des Gesellschaftervertrages der MMO hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsplan), einen Finanzplan (Cash-Flow), eine Personalübersicht und einen Investitionsplan aufzustellen. Zusammen mit dem jährlichen Wirtschaftsplan ist dem zuständigen Gesellschaftsorgan eine mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, die das Planjahr und mindestens vier darauf folgende Geschäftsjahre umfasst.

 

5.

In Ergänzung des § 19 (neuer Abs. 8) hat die Gesellschaft die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten im Beteiligungsbericht gemäß § 123 a HGO in Verbindung mit dem Public Corporate Governance Kodex sicherzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Eisenkolb (Piraten) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1. – 3. und 4. – 5.

 

2011-16/DS-I(A)0368, Punkte 1. – 3.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.

Unter Änderung von § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MMO wird die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der MMO von 15 auf 9 reduziert.

 

2.

Unter Änderung von § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der MMO werden sechs Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung entsandt, wobei eines dieser entsandten Aufsichtsratsmitglieder Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH sein soll. Die übrigen drei Aufsichtsratsmitglieder werden von den Arbeitsnehmervertretern gewählt.

 

3.

Unter Änderung von § 11 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der MMO werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt, wobei das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitzenden haben.

 

2011-16/DS-I(A)0368, Punkte 4. – 5.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4.

Unter Änderung von § 19 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 des Gesellschaftervertrages der MMO hat die Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsplan), einen Finanzplan (Cash-Flow), eine Personalübersicht und einen Investitionsplan aufzustellen. Zusammen mit dem jährlichen Wirtschaftsplan ist dem zuständigen Gesellschaftsorgan eine mittelfristige Finanzplanung vorzulegen, die das Planjahr und mindestens vier darauf folgende Geschäftsjahre umfasst.

 

5.

In Ergänzung des § 19 (neuer Abs. 8) hat die Gesellschaft die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten im Beteiligungsbericht gemäß § 123 a HGO in Verbindung mit dem Public Corporate Governance Kodex sicherzustellen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.05.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung