Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
DIE VORSTEHERIN DER Offenbach a.M., 22.05.2013
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG StvV. 2011/2016
24. Sitzung
E i n l a d u n g
zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Verkürzung der Ladungsfrist gemäß § 58 Absatz 1 Satz 3 HGO am
M o n t a g , dem 27. Mai 2013, 17:30 Uhr,
im Sitzungssaal der Stadtverordnetenversammlung,
Rathaus, Berliner Straße 100
Ist die Stadtverordnetenversammlung in der für 17:30 Uhr eingeladenen Sitzung beschlussunfähig, lade ich hiermit wegen der hier gegebenen Dringlichkeit vorsorglich zu einer weiteren Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Abkürzung der Ladungsfrist gemäß § 58 Absatz 1 Satz 3 HGO am
M o n t a g , dem 27. Mai 2013, 18:00 Uhr,
im Rathaus, Berliner Straße 100, Stadtverordnetensitzungssaal
ein.
Ich weise darauf hin, dass diese Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (27.05.2013, 18:00 Uhr) auch ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
T a g e s o r d n u n g
Öffentlicher Teil
TOP 1
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin
TOP 2
Sanierungskonzept OFC
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung:
Sieglinde Nöller
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