Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2013
TOP 5
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2013
Antrag Magistratsvorlage Nr. 169/13 (Dez. I / Amt 20) vom 24.04.2013,
2011-16/DS-I(A)0373
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
a) Der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2013 wird festgestellt und die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 wird beschlossen.
b) Die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und dem
1. Nachtragshaushaltsplan 2013 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2013 (für die Jahre 2013 bis 2017) berücksichtigt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.06.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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