Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2013

 

 

 

TOP 22

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Nordring 129 A
Antrag Magistratsvorlage Nr. 188/13 (Dez. I, Amt 80) vom 22.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0387

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.839 m² aus den Grundstücken Gemarkung Offenbach Flur 5 Nr. 1/8 = 6.904 m², Nr. 343/36 = 8.522 m² und Nr. 369/4 = 510 m² im Erbbaurecht an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird auf die Dauer von 66 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt wie bisher 0,70 EUR/m² jährlich und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Erstmalig am 01.01.2020 und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Index-Veränderung neu festgesetzt.

4.     Für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Das Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Bootshaus gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen.

6.     Das bestehende Erbbaurecht an dem Grundstück Hafeninsel 26 wird aufgehoben. Der Abbruch der vorhandenen Baulichkeiten erfolgt durch die Mainviertel GmbH & Co. KG.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung