Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2013

 

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Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeindevertretung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 182/13 (Dez. I, Amt 10) vom 22.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0382

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0382 / Punkt 1

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation einstimmig

 

gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die im beiliegenden Verzeichnis aufgeführten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.

 

Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

2011-16/DS-I(A)0382 / Punkt 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt jeweils per Akklamation einstimmig

 

1.         Frau Stadtverordnete Christel Reichenbach (geb. Götz), Am Aussichtsturm 23 in 63067 Offenbach, geb. am 14.08.1944 in Offenbach, Beruf: Rentnerin

 

2.         Frau Stadtverordnete Rosa Kötter (geb. Seitz), Am Entensee 89 in 63075 Offenbach, geb. am 24.04.1950 in Frankfurt, Beruf: Bauzeichnerin

 

3.         Herrn Stadtverordneten Edmund Flößer-Zilz (geb. Flößer), Pommernstraße 7 in 63069 Offenbach, geb. am 11.04.1957 in Flörsheim, Beruf: Diplom-Biologe

 

als Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss.

 

Außerdem wählt die Stadtverordnetenversammlung per Akklamation einstimmig

 

1.         Frau Susanne Schaaf (geb. Drescher), Kirchgasse 36 in 63065 Offenbach, geb. am 07.03.1964 in Ludwigshafen, Beruf: Fraktionsassistentin sowie

 

2.         Frau Jutta Lehmann (geb. Maul), Hauffstraße 22a in 63071 Offenbach, geb. am 05.08.1963 in Schlüchtern, Beruf: MTRA

 

als Ersatzmitglieder für den Schöffenwahlausschuss.

 

 

Bei sämtlichen Wahlgängen waren mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0382

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.         Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes werden die im beiliegenden

            Verzeichnis aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und

            Schöffen aufgenommen.

 

            Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Drittel der

            anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der

            Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung

            erforderlich (§ 36 Abs. 1 S 2 GVG).

 

2.         3 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder werden als Beisitzerinnen oder

            Beisitzer des Schöffenwahlausschusses gewählt.

 

            Für die Wahl der Vertrauenspersonen gilt ein Quorum von zwei Drittel der

            anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen

            Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 S. 1 GVG).

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung