Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0411Ausgegeben am 19.08.2013
Eing. Dat. 01.08.2013
Grundstücksverkauf Gerhart-Hauptmann-Straße 40, 63071 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 260/13 (Dez. I, Amt 80) vom 31.07.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 18 Nr. 8/142 = 482 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 147.010,00 EUR (305,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 40 ist derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannten Käufer vergeben. Diese haben nunmehr Interesse am Erwerb ihres Erbbaugrundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2050. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 7,12 EUR/m² = 3.431,84 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage
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