Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0423Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher

Verkehrs-Betriebe GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO  eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 1.400.000,-- EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

Begründung:

 

Der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH wurde am 18.12.2007 die Konzession für den Stadtverkehr Offenbach bis zum 12.12.2015 erteilt. Für Januar 2014  ist der Erwerb von 5 Gelenkniederflurbussen der Marke MAN (8. Tranche), Kosten: 1.392.850,-- €, vorgesehen.

 

Zur Finanzierung  des Erwerbes der neuen Busse benötigt die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH einen  kommunalverbürgten Kredit in Höhe  von 1.400.000,00 €. Die Kreditaufnahme erfolgt bei der Städtischen Sparkasse Offenbach a.M.. Es handelt sich um einen Kredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.

 

 

 

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