Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0046Ausgegeben am 28.08.2013

Eing. Dat. 01.08.2013

 

 

 

Ergänzende Fluglärmmessungen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013,
2011-16/DS-I(A)0354/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 261/13 (Dez. II, Amt 33) vom 31.07.2013

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. Mai 2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wo ergänzende Fluglärmmessungen im Hinblick auf die Nordwestbahn sinnvoll sind. Die zu erwartenden Kosten sind darzustellen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

In der Sitzung des Konvent vom 14.06.2013, ein Gremium des Forums Flughafen und der Region des gemeinnützigen Umwelthauses, wurde ein Bericht des ÖKO-Institutes zur Entwicklung der Frankfurter Fluglärmindizes (FFI) in den Jahren

2007 – 2012 vorgestellt. Dieses wissenschaftlich anerkannte Verfahren zu Fluglärmmessungen stellt Belastungen rund um den Flughafen Frankfurt dar und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Offenbach hat mit Abstand den größten Anteil an Indexpunkten in der gesamten Region der Kommunen im östlichen Bereich. Offenbach und Frankfurt verzeichnen eine starke Zunahme an Indexpunkten aufgrund der Inbetriebnahme der Nordwestbahn, d.h. hier ist die Lärmbelastung am höchsten.

 

Der Magistrat ist deshalb der Auffassung, dass es nicht zwingend zusätzlicher Fluglärmmessungen bedarf, da die Ergebnisse vorhandener Messungen zum FFI eindeutig, wissenschaftlich verifiziert und über die zurückliegenden Jahre dokumentiert sind.

 

Unabhängig von dieser Einschätzung hat der Magistrat geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Fluglärmmessungen durchzuführen.

 

Die Strategiegruppe Fluglärm des Dezernats II hat sich am 4.7. ausführlich mit dem Anliegen „zusätzliche Fluglärmmessstellen“ beschäftigt. Die anliegende Karte beinhaltet neben den vorhandenen, bekannten Messstellen  zwei Vorschläge für zusätzliche Messeinheiten am Schultheis-Weiher und im Bereich Biebernseeweg. Eine weitere, dritte Messung im Bereich Nordend würde die Lärmbelastungen durch die NW Bahn komplettieren. Hier wird noch ein geeigneter Standort gesucht.

 

 

Die Anforderungen an Fluglärmmessstationen sind gering. Es müssen Örtlichkeiten gefunden werden, die möglichst wenig Hintergrundgeräusche, wie z.B. Verkehrslärm, aufweisen. Die eigentliche Messeinheit (sofern es sich nicht um eine professionelle Messstation handelt wie die Messstellen von Fraport oder des Umwelthauses) hat nur einen geringen Platzbedarf. Der Einrichtung einer Messstelle muss natürlich das regelmäßige Ablesen der Messwerte folgen. Die beiden bereits gefundenen neuen Messstellen entsprechen allen Kriterien.

 

Die Kosten für eine Messeinheit hängen vom Anbieter und der Art des Messgerätes ab. Von einfachen Bausätzen bis zu komplexen Systemen sind alle Varianten denkbar. Einen Mittelweg stellt der vom Dt. Fluglärmdienst empfohlene Schallpegel-Monitor SPMTPO der Fa. GfS Gesellschaft für Sonder-EDV-Anlagen mbh in Hofheim dar. Ein aktuelles Angebot weist Bruttokosten für eine Messstation in Höhe von 18.740 EURO aus. Die jährlichen Unterhaltungskosten für die Rekalibrierung der Anlage sowie ggf. den Austausch des sog. Windschirmes belaufen sich auf ca. 500 EURO.

 

Anlage: Karte „Fluglärmmessstellen in Offenbach“