Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0049Ausgegeben am 03.09.2013

Eing. Dat. 18.04.2013

 

 

 

Ausweisung einer Hochzeitswiese / Hochzeitsallee

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012, DS-I(A)0153/1)

dazu: Magistratsvorlage Nr. 131/13 (Dez. I, Amt 60) vom 17.04.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

1. an welchem Standort in Offenbach eine Hochzeitswiese oder Hochzeitsallee ausgewiesen werden kann.

 

2. wie hoch die Kosten für die Planung und die jährliche Pflege eines typischen Baumes sind.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Frage 1:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort in Offenbach eine Hochzeitswiese oder Hochzeitsallee ausgewiesen werden kann.

 

Antwort:

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Amtes Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Stadtgestaltung und Stadtgrün sowie das Referat Stadtentwicklung sowie des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutzes hat auf Grundlage vorliegender Planungen und Konzepte für den Außenbereich Offenbachs Determinanten für Hochzeitswiesen bzw. –alleen in Offenbach abgestimmt:

 

-       Hochzeitswiesen und –alleen sollen in Offenbach nicht nach zufälligen Kriterien, wie z. B. dem Vorhandensein städtischer Grundstücke, realisiert, sondern als wirksames Instrument zur Umsetzung konzeptioneller Planungen und ökologischer Maßnahmen im Außenbereich qualifiziert werden.

-       Dies gilt insbesondere, da kurzfristig verfügbare städtische Außenbereichsgrundstücke mit fachlicher Eignung nicht gegeben sind.

-       Grundsätzlich sollen Hochzeitswiesen und –alleen wohnstandortnah angeboten werden, um die lokalräumliche Identifikation der Bevölkerung zu stärken.

-       In den noch verbliebenen landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaftsräumen am Buchrain, dem Buchhügel sowie um Bieber, Bürgel und Rumpenheim sind als standortgerechte Arten für Hochzeitswiesen und –alleen ausschließlich Obstgehölze zu verwenden. Diesen Arten kommt höchste Bedeutung für das Landschaftsbild und die Biotopvernetzung zu.

-       Zum Schutz des Offenlandcharakters und zur gestalterischen Gliederung des Landschaftsbildes ist wegbegleitenden Alleen Vorrang vor Obstwiesen einzuräumen; flächige Anlagen von Hochzeitswiesen sind nur dort angezeigt, wo es gilt, einen Übergang vom Siedlungsraum in den Außenbereich zu gestalten.

-       Konkrete Eignungsflächen für Hochzeitswiesen und –alleen sind in Offenbach nach den vorgenannten Kriterien (vgl. Kennzeichnungen in Luftbildausschnitten in Anlage 1):

1.    Wegbegleitende Allee entlang der Klingenstraße (Bürgel)

2.    Wegbegleitende Allee entlang der Mainkurstraße (Rumpenheim)

3.    Schmalstreifige Wiese südöstlich dem Baugebiet „Obstgärten“ (Rumpenheim) vorgelagert

4.    Begleitende Allee der geplanten Wegeverbindung von der Rumpenheimer/Brandenburger Straße zum Almeiweg und dem „Schleusenplatz“ des Reit- und Fahrvereins Rumpenheim

5.    Schmalstreifige Wiese als Übergang zwischen Kleingartenanlagen und Ackerflächen am Hergenröderweg

6.    Wegbegleitende Allee entlang der Obermühlstraße (Bieber)

7.    Wegbegleitende Allee entlang der Schlossmühlstraße (Bieber)

8.    Wiese in der Gewann südlich der mittleren Bremerstraße (Bieber)

9.    Straßenbegleitende Allee entlang dem Mühlheimer Weg (Bieber)

-       Zur sukzessiven Realisierung sollte

a.    aufgrund des in Ansätzen bereits gegebenen Grundeigentums die schmalstreifige Wiese am Hergenröderweg (Nr. 5) als Pilotprojekt realisiert werden. Hierzu ist zunächst –in geringem Umfang- Grunderwerb erforderlich.

b.    Parallel sollte gemäß vorliegenden Planungszielen des Freiraumentwicklungskonzepts Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen die wegbegleitende Allee (Nr. 4) durch Grunderwerb mittels Kauf und Tausch vorbereitet werden, um dort ein Pilotprojekt des Typus „Hochzeitsallee“ zu realisieren.

c.    Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Pilotprojekten können die geeigneten Standorte im gesamten Stadtgebiet priorisiert und sukzessive umgesetzt werden.

 

Frage 2:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für die Pflanzung und die jährliche Pflege eines typischen Baumes sind.

 

Antwort:

Die Kosten der Bäume setzen sich zusammen aus Einzelpositionen:

-       Grundstückskosten

-       Vorbereitung der Pflanzgrube

-       Kosten des Baumes – je nach Art und Qualität

-       Pflanzung (Baum. Dreibock, Unterwuchs)

-       Anwuchs- und Dauerpflege von Baum und Unterwuchs

 

Ohne Berücksichtigung der anteiligen Grundstückskosten wurden vom ESO Eigenbetrieb für die Pflanzung und 30jährige Pflege eines Baumes Kosten in Höhe von rd. 4.600 € errechnet.

 

Zur symbolischen Baumpatenschaft privater Baumstifter in einer Hochzeitswiese oder –allee veranschlagen andere Städte (hier: Düsseldorf, Aachen o.a.; vgl. Anlage 2: Faltblatt „Hochzeitswiese“ Kamp-Lintfort) einen Pauschalbetrag von 100 – 150 €, der i.d.R. die reinen Anschaffungskosten der Obstbäume deckt. Zur Realisierung werden die Hochzeiter zu einem festen Pflanztermin eingeladen, die Bäume werden zur Qualitätssicherung zentral durch den ESO erworben und gemeinschaftlich von Eheleuten und Gärtnern angepflanzt. Die Pflege geht danach unmittelbar in städtische Hand (ESO) über.

Anlagen:

1. Lagepläne

2. Faltblatt Hochzeitswiese Kamp-Lintfort