Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0432/1Ausgegeben am 09.09.2013

Eing. Dat. 05.09.2013

 

 

 

 

 

Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

hier: Aufhebung der geltenden und Erlass einer neuen Stellplatzsatzung

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender UPB vom 05.09.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 2 (1) der Satzung der Ursprungsvorlage wird geändert und erhält folgende Fassung:

 

 

§ 2

Zahl der notwendigen Stellplätze im Allgemeinen

 

(1)        1 Die Zahl der notwendigen Stellplätze (Stellplatzbedarf) bemisst sich nach Anlage 1, in Bezug auf die Einstellplätze jeweils aufgerundet auf einen vollen Stellplatz. 2 Der Anteil für die Nutzung durch Besucher ist in dieser Bemessung enthalten und in Anlage 1 ausgewiesen.

 

3 Bei der Zahl der notwendigen Stellplätze handelt es sich um ein Mindestmaß.

 

4 Im Bereich der Zone 1 nach Anlage 2 handelt es sich in Bezug auf die Einstellplätze zugleich um das zulässige Höchstmaß. Soweit bei Inkrafttreten dieser Satzung Einstellplätze rechtmäßigerweise tatsächlich errichtet sind, können diese bei Nutzungsänderungen und/oder Abbruch und Neubau (ggf.) abweichend vom Höchstmaß erhalten bleiben bzw. bis zu gleicher Zahl neu errichtet werden. Wohnnutzungen gemäß Ziffern 1.1 bis 1.5 in Anlage 1 unterliegen nicht den Regelungen zum Höchstmaß.

 

Die jederzeitige Möglichkeit, im Rahmen eines Bebauungsplanes zusätzliche oder andere Höchstmaße innerhalb und/oder außerhalb der Zone 1 festzusetzen, bleibt unberührt.

 



Ziffer 1.2 in der Tabelle wird redaktionell geändert und lautet:

 

1.2

Mehrfamilienhäuser;

sonstige Wohneinheiten, die nicht unter Nrn. 1.1 bis 1.5 fallen

0,7 je selbständiger Wohneinheit und Baugrundstück

0,5 je selbständiger Wohneinheit , mindestens 1, jeweils je Baugrundstück

 

2 je selbständiger Wohneinheit  und je Baugrundstück

 

Ziffer 6.4 in der Tabelle wird redaktionell geändert und lautet:

 

6.4

Spielhallen, Spielcasinos, Spielbanken, Automatenhallen, Wettbüros, sonstige Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Nrn. 4.2, 6.3 und 6.5.

1 je 5 qm Nutzfläche, mindestens 3

unverändert

75

1 je 10 qm Nutzfläche

 

 

Begründung:

 

Herr Oberbürgermeister Schneider legt in der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen und Bauen die im Tenor genannte Änderung vor.

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Flößer-Zilz, erhebt die Änderungen zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

Die Synopse wird vom Magistrat angepasst und diesem Antrag als Austausch beigefügt.

Anlage: Änderung der Synopse (zum Austausch)

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

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