Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0432/1Ausgegeben am 09.09.2013
Eing. Dat. 05.09.2013
Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
hier: Aufhebung der geltenden und Erlass einer neuen Stellplatzsatzung
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender UPB vom 05.09.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 2 (1) der Satzung der Ursprungsvorlage wird geändert und erhält folgende Fassung:
§ 2
Zahl der notwendigen Stellplätze im Allgemeinen
(1) 1 Die Zahl der notwendigen Stellplätze (Stellplatzbedarf) bemisst sich nach Anlage 1, in Bezug auf die Einstellplätze jeweils aufgerundet auf einen vollen Stellplatz. 2 Der Anteil für die Nutzung durch Besucher ist in dieser Bemessung enthalten und in Anlage 1 ausgewiesen.
3 Bei der Zahl der notwendigen Stellplätze handelt es sich um ein Mindestmaß.
4 Im Bereich der Zone 1 nach Anlage 2 handelt es sich in Bezug auf die Einstellplätze zugleich um das zulässige Höchstmaß. 5 Soweit bei Inkrafttreten dieser Satzung Einstellplätze rechtmäßigerweise tatsächlich errichtet sind, können diese bei Nutzungsänderungen und/oder Abbruch und Neubau (ggf.) abweichend vom Höchstmaß erhalten bleiben bzw. bis zu gleicher Zahl neu errichtet werden. 6 Wohnnutzungen gemäß Ziffern 1.1 bis 1.5 in Anlage 1 unterliegen nicht den Regelungen zum Höchstmaß.
7 Die jederzeitige Möglichkeit, im Rahmen eines Bebauungsplanes zusätzliche oder andere Höchstmaße innerhalb und/oder außerhalb der Zone 1 festzusetzen, bleibt unberührt.
Ziffer 1.2 in der Tabelle wird redaktionell geändert und lautet:
1.2 |
Mehrfamilienhäuser; sonstige Wohneinheiten, die nicht unter Nrn. 1.1 bis 1.5 fallen |
0,7 je selbständiger Wohneinheit und Baugrundstück |
0,5 je selbständiger Wohneinheit , mindestens 1, jeweils je Baugrundstück |
|
2 je selbständiger Wohneinheit und je Baugrundstück |
Ziffer 6.4 in der Tabelle wird redaktionell geändert und lautet:
6.4 |
Spielhallen, Spielcasinos, Spielbanken, Automatenhallen, Wettbüros, sonstige Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Nrn. 4.2, 6.3 und 6.5. |
1 je 5 qm Nutzfläche, mindestens 3 |
unverändert |
75 |
1 je 10 qm Nutzfläche |
Begründung:
Herr Oberbürgermeister Schneider legt in der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen und Bauen die im Tenor genannte Änderung vor.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Flößer-Zilz, erhebt die Änderungen zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.
Die Synopse wird vom Magistrat angepasst und diesem Antrag als Austausch beigefügt.
Anlage: Änderung der Synopse (zum Austausch)
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro