Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0432/2Ausgegeben am 12.09.2013

Eing. Dat. 12.09.2013

 

 

 

 

 

Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

hier: Aufhebung der geltenden und Erlass einer neuen Stellplatzsatzung

Änderungsantrag FDP vom 11.09.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In § 2 Abs. 5 wird Satz 1 wie folgt geändert:

 

1 Im Einzelfall kann im pflichtgemäßen Ermessen und aufgrund besonderer Umstände – jeweils ganz oder teilweise – der Ein- und Abstellplatzbedarf als in anderer Weise gedeckt betrachtet werden, der Stellplatzbedarf geringer festgelegt werden oder die Herstellungspflicht entfallen und auf die Beschränkung der Anzahl von Stellplätzen bzw. die Festsetzung einer Höchstzahl vor allem in den Sonderzonen verzichtet werden.

 

 

Als Abs. 6 in § 2 wird eingefügt:

 

Im Ermessen der Verwaltung kann zeitlich befristet auf den Nachweis des Stallplatzbedarfs verzichtet werden.

 

 

Begründung:

 

Aus Sicht des Antragstellers ist die Stellplatzsatzung insgesamt entbehrlich. Für den Fall einer Verabschiedung sollten aber mindestens die beiden oben genannten

Ergänzungen zur Flexibilisierung vorgenommen werden. Hiermit könnten mit

Investoren und Unternehmen auch sinnvolle Einzelfallregelungen geschaffen

werden.