Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0439Ausgegeben am 17.09.2013
Eing. Dat. 12.09.2013
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Wirtschaftsplan 2013 - Nachtrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 321/13 (Dezernat III, Amt 58) vom 11.09.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan-Nachtrag des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2013, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 135.213 und den Erträgen in Höhe von T€ 135.213 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im
1.2 Vermögensplan
keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt
1.4 Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.
Begründung:
Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Der Nachtragshaushalt sieht auf der Seite der Aufwendungen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz rund 11 Mio höhere Aufwendungen für Transferleistungen vor. Diese verteilen sich auf rund 6 Millionen Euro höhere Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung und rund 5 Millionen höhere Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (Eingliederungsmaßnahmen) werden leicht zurückgenommen. Die Ausgaben für Verwaltung bleiben unverändert.
Die Aufwendungen für die Weiterleitung von Rückzahlungen an die jeweiligen Träger erhöhen sich um rund 1,1 Millionen Euro.
Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen um rund 12 Millionen Euro.
Gründe für die erhöhten Ansätze sind:
· Erhöhung der Fallzahlen um rund 5 Prozent (Durchschnittszahl der Bedarfsgemeinschaften Januar bis Juli 2012: 8.346; Januar bis Juli 2013: 8.752), entsprechend dem eingetrübten Arbeitsmarktumfeld 2013.
· Erhöhung der Regelsätze durch Bundesgesetzgebung um durchschnittlich 2,5 Prozent
· Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft in der Folge der Rechtsprechung durch Bundes- und Landessozialgerichte.
Im Nachtragsansatz für die „passiven“ Leistungen wurde bei den zugrunde liegenden Hochrechnungen der Geldleistungen für das Gesamtjahr ein konservativer Ansatz gewählt, der für die gesetzlichen Leistungsverfplichtungen im Restjahr für einen ungünstigen Verlauf Reserven vorsieht.
Auf der Ertragsseite werden rund 12 Millionen Euro höhere Transfererträge angesetzt, von denen 4,6 Millionen Euro vom Bund aufzubringen sind und 6,2 Milliionen Euro von der Stadt Offenbach (zu beachten: die Aufwendungen der Stadt Offenbach für Kosten der Unterkunft werden im Jahr 2013 mit einem Anteil von 35,8 Prozent aus Bundesmitteln refinanziert).
Weiterhin werden auf der Basis der Ergebnisse im bisherigen Jahresverlauf um rund 1,1 Millionen höhere Erträge aus Erstattungen und Rückforderungen angesetzt.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in seiner Sitzung am 21.08.2013 dieser Vorlage zugestimmt.
Anlage:
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