Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

 

 

TOP 23

Bebauungsplan Nr. 614A mit der Bezeichnung „An der Autobahn 661
 – zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 298/13 (Dez. I, Amt 60) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0427

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Kaiserlei) im Bereich der heute mit der Verkehrsanlage des Kaiserleikreisels bebauten Flächen und unbebauter Flächen südlich der Berliner Straße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst folgende Flurstücke:

 

113/3, 113/4, 305/7, 345/41, 345/42, 345/43, 345/49, 355/10, 355/13, 355/18, 355/20, 355/22, 360/1, 364/4, 394/2, 407 jeweils teilweise, sowie 307/2, 305/3, 307/3 in der Flur 5, Gemarkung Offenbach.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

-       Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleistung und Gewerbe auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei

-       Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Gebietes

-       Verkehrliche Erschließung des Gebietes und Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei.

 

2.    Es ist ein paralleles Änderungsverfahren in der Vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) durchzuführen, um die Grundlage für die Festsetzung eines Kerngebietes zu schaffen.

 

 

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

 

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