Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

TOP 30

Erweiterung der Mietfläche in der Herrnstraße 61
Antrag Magistratsvorlage Nr. 310/13 (Dez. I, Amt 10) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0434

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0434

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.            Der Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der Gebr. Bernard AG über die im  Bernardbau, Herrnstraße 61, genutzten Flächen von insgesamt 6.599 m² wird um einen Nachtrag erweitert, der eine Fläche von 2.120 m² und eine Kellerfläche von 30 m² für die vorläufige Unterbringung von Bürgerbüro und Standesamt sowie für die anschließende Nutzung durch verschiedene Ämter der Stadtverwaltung umfasst. Die Laufzeit des Nachtrags beginnt am 01.01.2014 und endet zusammen mit dem Hauptmietvertrag und den bisher abgeschlossenen Nachträgen. Dieser Nachtrag verlängert die Laufzeit des Hauptmietvertrages und der angeschlossenen Nachträge um 3 Jahre bis zum 31.12.2038.

 

2.         Die Mietkosten belaufen sich auf 9,50 € pro m² und Monat, die Umlagen betragen 1,90 € pro m² und Monat, wobei die ersten beiden Vertragsmonate mietfrei sind. Ab Oktober 2016 erhöht sich die Miete auf 9,85 € pro m².

Die Gesamtkosten betragen in 2014: 251.000 Euro, in 2015: 291.000 Euro, in 2016: 294.000 Euro und ab 2017: 300.000 Euro.

 

3.         Die Mittel für Miete und Umlagen werden vorbehaltlich eines beschlossenen Haushaltsplanes und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde auf dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, zusätzlich bereitgestellt. Die zusätzlichen Kosten werden für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 durch Verringerung von Betriebskostenzuschüssen der Kindertagesstätten auf dem Produktkonto 06010500.7124000451, „Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen“, für das Amt 57 verfügungsberechtigt ist, kompensiert. Vom Jahr 2017 an werden die Kosten über Einsparungen in Höhe von 384.000 € jährlich bei Mieten und Nutzungsentgelten durch eine Teilentmietung des Stadthauses kompensiert.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0434

Herr Stv. Schultheiß (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion, die Vorlage an den Magistrat zurückzuverweisen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab,

die Vorlage an den Magistrat zurückzuverweisen.

 

2011-16/DS-I(A)0434

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.         Der Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der Gebr. Bernard AG über die im Bernardbau, Herrnstraße 61, genutzten Flächen von insgesamt 6.599 m² wird um einen Nachtrag erweitert, der eine Fläche von 2.120 m² und eine Kellerfläche von 30 m² für die vorläufige Unterbringung von Bürgerbüro und Standesamt sowie für die anschließende Nutzung durch verschiedene Ämter der Stadtverwaltung umfasst. Die Laufzeit des Nachtrags beginnt am 01.01.2014 und endet zusammen mit dem Hauptmietvertrag und den bisher abgeschlossenen Nachträgen. Dieser Nachtrag verlängert die Laufzeit des Hauptmietvertrages und der angeschlossenen Nachträge um 3 Jahre bis zum 31.12.2038.

 

2.         Die Mietkosten belaufen sich auf 9,50 € pro m² und Monat, die Umlagen betragen 1,90 € pro m² und Monat, wobei die ersten beiden Vertragsmonate mietfrei sind. Ab Oktober 2016 erhöht sich die Miete auf 9,85 € pro m².

Die Gesamtkosten betragen in 2014: 251.000 Euro, in 2015: 291.000 Euro, in 2016: 294.000 Euro und ab 2017: 300.000 Euro.

 

3.         Die Mittel für Miete und Umlagen werden vorbehaltlich eines beschlossenen Haushaltsplanes und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde auf dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, zusätzlich bereitgestellt. Die zusätzlichen Kosten werden für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 durch Verringerung von Betriebskostenzuschüssen der Kindertagesstätten auf dem Produktkonto 06010500.7124000451, „Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen“, für das Amt 57 verfügungsberechtigt ist, kompensiert. Vom Jahr 2017 an werden die Kosten über Einsparungen in Höhe von 384.000 € jährlich bei Mieten und Nutzungsentgelten durch eine Teilentmietung des Stadthauses kompensiert.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung