Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0443Ausgegeben am 19.09.2013
Eing. Dat. 19.09.2013
Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen
Antrag Magistratsvorlage Nr.327/13 (Dezernat I und III, Amt 60) vom 18.09.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungsprogramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Modernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.
3. Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2022 saniert und erweitert werden:
Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle, Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldtschule , Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelmschule
4. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Für die Schulen Humboldtschule, Geschwister-Scholl-Schule, Anne-Frank-Schule und Goetheschule ist aufgrund einer Überschreitung eines Investitionsvolumen von jeweils 10 Mio € gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorlegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse erlaubt.
5. Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG eingebunden.
Begründung:
Mit dem in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2007 gefassten Grundsatzbeschluss (DS I (A) 131) war der Magistrat u. a. beauftragt, die für die Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten erforderlichen Planungen anhand der verabschiedeten Priorisierungsliste, Stand 02/2007, für die jeweiligen Schulen vorzulegen.
Die Maßnahmen der 1. Tranche des Schulsanierungsprogramms wurden bereits weitestgehend umgesetzt bzw. befinden sich derzeit in der Umsetzung (Käthe-Kollwitz-Schule und Schule Bieber – Außenstelle Waldhof). Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden die Sanierung der Grundschule Buchhügel sowie darüber hinaus erforderliche Einzelmaßnahmen an Schulen der 2. Tranche vorgezogen und bereits umgesetzt.
Aufgrund der restriktiven Auflagen in der Haushaltsgenehmigung von 2012 des Regierungspräsidiums Darmstadt konnten bislang keine Maßnahmen an den Schulen der 2. Tranche begonnen werden.
Um die Auflagen aus dem Schutzschirm und der Haushaltsgenehmigung 2013 auch weiterhin zu erfüllen, ist es erforderlich, die Priorisierung sowie die zeitliche Umsetzung des Schulsanierungsprogramms anzupassen, d.h. im Vergleich zum Grundsatzbeschluss aus 2007 zu strecken.
Die Festlegungen der Priorsierung der 2. Tranche erfolgte unter Berücksichtigung einer Kombination von Kriterien:
• Sanierungsbedarf (baulicher Zustand des Gebäudes)
• Vorhaltung ganztägiger Angebote
• Schülerentwicklung, Raumfehlbedarf, Fachraumangebote, Schulverwaltung
• Hohe sozialstrukturelle Belastung (insbesondere an Grundschulen)
Die Kosten basieren auf der für die Haushaltsanmeldungen 2012 fortgeschriebenen Grobkostenschätzung für die 2. Tranche. Es gab lediglich Anpassungen im Rahmen der bisher umgesetzten Projekte sowie des Sanierungsumfangs für die Käthe-Kollwitz-Schule.
Anlage:
Fortschreibung der Priorisierungsliste vom Februar 2007, Stand 09.09.2013
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x KSS
2 x Minderheitenvertreter (KSS)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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