Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013

 

 

 

TOP 6

Keine Bestandsdatenabfragen durch Stadt Offenbach a. M.
Antrag Piraten vom 26.08.2013, 2011-16/DS-I(A)0418
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 02.10.2013,

2011-16/DS-I(A)0418/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0418/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, einmal jährlich im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu berichten, ob, welches Amt und in welchem Umfang die Stadt Offenbach am Main als berechtigte Stelle im Sinne des § 113 Abs. 3 TKG auf die Möglichkeiten der manuellen Auskunft nach § 113 TKG zurückgegriffen hat.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0418/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, einmal jährlich im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu berichten, ob, welches Amt und in welchem Umfang die Stadt Offenbach am Main als berechtigte Stelle im Sinne des § 113 Abs. 3 TKG auf die Möglichkeiten der manuellen Auskunft nach § 113 TKG zurückgegriffen hat.

 

2011-16/DS-I(A)0418

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0418/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I (A)0418

Die Stadt Offenbach am Main als berechtigte Stelle im Sinne des § 113 Abs. 3 TKG wird die Möglichkeiten der manuellen Auskunft nach § 113 TKG nicht einsetzen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.10.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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