Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013

 

 

 

TOP 12

Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel
hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 325/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 18.09.2013,

2011-16/DS-I(A)0441
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 02.10.2013,

2011-16/DS-I(A)0441/1

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0441/1 und 2011-16/DS-I(A)0441

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an der Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel (1. und 2. Bauabschnitt) in Höhe bis maximal 10,28 Mio. € wird zugestimmt.

 

  1. Die Finanzierung erfolgt über die von der SOH im Umlegungsverfahren „Hafen Offenbach / Mainviertel“ zu zahlenden Geldleistungen in Höhe von insgesamt 8,36 Mio. €, die überschießenden Kosten in Höhe von 1,92 Mio. € werden im entsprechenden Haushaltsjahr (voraussichtlich 2020) eingestellt.

 

  1. Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungsleistung ESO einschl. Stromverbrauchskosten EVO) erhöhen sich um 1,061 Mio. €. Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen. Der Zuschuss für den Ruderverein Hellas wurde im Nachtrag 2013 veranschlagt.

 

  1. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung zum Nachtrag 2013 vorliegt.

 

5.    Vor Vergabe der Leistungen für die Unterhaltskosten erfolgt eine dezidierte marktübliche Kostenberechnung, die dann der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0441/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Vor Vergabe der Leistungen für die Unterhaltskosten erfolgt eine dezidierte marktübliche Kostenberechnung, die dann der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

 

2011-16/DS-I(A)0441

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.         Der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach an der Erschließung des Bebauungsplangebietes   (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel (1. und 2. Bauabschnitt) in Höhe bis maximal 10,28 Mio. € wird zugestimmt.

 

2.         Die Finanzierung erfolgt über die von der SOH im Umlegungsverfahren „Hafen Offenbach / Mainviertel“ zu zahlenden Geldleistungen in Höhe von insgesamt 8,36 Mio. €, die überschießenden Kosten in Höhe von 1,92 Mio. € werden im entsprechenden Haushaltsjahr (voraussichtlich 2020) eingestellt.

 

3.         Die Unterhaltungskosten (Pflege- und Unterhaltungsleistung ESO einschl. Stromverbrauchskosten EVO) erhöhen sich um 1,061 Mio. €. Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen. Die entsprechenden Konten sind mit der Kämmerei abzustimmen. Der Zuschuss für den Ruderverein Hellas wurde im Nachtrag 2013 veranschlagt.

 

4.         Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung zum Nachtrag 2013 vorliegt.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.10.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung