Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013
TOP 13
Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr.326/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 18.09.2013,
2011-16/DS-I(A)0442
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0442
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten „Zweiten Realisierungsvertrages – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel GmbH & Co. KG“ wird zugestimmt.
Hinsichtlich des Ausweises und der Etatisierung der resultierenden Kostenbeteiligung der Stadt wird auf die zeitgleich eingebrachte Vorlage „Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel, hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt“ verwiesen. Der Abschluss des vorliegenden Vertrages steht insofern unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der vorgenannten Vorlage.
2. Der Magistrat wird ermächtigt, alle weiteren Maßnahmen zur operativen Umsetzung des Erschließungsvertrages durchzuführen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.10.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.