Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013
TOP 17
Grundstücksverkauf Arendsstraße 4 B, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 382/13 (Dezernat I, Amt 80) vom 30.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0459
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin die Grundstücke Gemarkung Bürgel Flur 1 Nr. 988/4 = 156 m² und Nr. 988/6 = 35 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 60.165,00 EUR (315,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 20.11.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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