Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0476Ausgegeben am 21.11.2013

Eing. Dat. 21.11.2013

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 639

- „Platz der Deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße“ -

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 416/13 (Dezernat I, Ämter 62 und 60) vom 20.11.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.     Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 639 für den westlichen Bereich des Stadthofs, zwischen dem Platz der Deutschen Einheit, dem Stadthof und der Frankfurter Straße (Anlage 1) in der Fassung vom 11.11.2013 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.     Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 11.11.2013 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 639 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.09.2013 bis 23.10.2013 und des vom 20.09.2013 bis 21.10.2013 durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

 

 

Zu 2:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 639 wurde am 01.03.2012 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 05.03.2012 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Von dem Gebrauch des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB wird abgesehen, da die Aufstellung weiterer Bebauungspläne in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Bebauungsplan Nr. 639 geplant ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 05.06.2013 dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, dem Verkehrs- und Schallgutachten sowie der DIN 4109 in der Zeit vom 26.06.2013 bis einschließlich 25.07.2013 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 15.06.2013 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.06.2013 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 18.07.2013 aufgefordert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 12.09.2013 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der Auswertung und den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, dem Schall- und Verkehrsgutachten sowie der DIN 4109 im Zeitraum vom 24.09.2013 bis einschließlich 23.10.2013 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 16.09.2013 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 16.09.2013 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 11.11.2013 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

Anlagen:

1)        Bebauungsplan

2)        Begründung inkl. Umweltbericht

3)        Auswertung der Stellungnahmen

4)        Kopien der Stellungnahmen

 

Verteiler (Anlagen 1-3):

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlage 4 (Kopien der Stellungnahmen), das Schallgutachten sowie das Verkehrsgutachten zur Einsichtnahme aus.