Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0492Ausgegeben am 14.01.2014
Eing. Dat. 19.12.2013
Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 455/13 (Dez. I, Amt 60) vom 18.12.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Realisierung „Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen“ (Strahlenbergerstraße, Kaiserleistraße, Verlängerung der Berliner Straße und Kaiserleipromenade) auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH, Friedberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 31.900.000,00 €, wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten in Höhe von 31.900.000,00 € sind derzeit auf dem Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitions-nummer 1204010900601301 wie folgt veranschlagt (Stand Haushaltsplan 2014):
Haushaltsmittel 2013 und früher: 1.500.000,00 €
Haushaltsmittel 2014: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2015: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2016: 8.000.000,00 €
Haushaltsmittel 2017: 1.061.000,00 €
Gesamt: 26.561.000,00 €
Die erforderliche zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 5.339.000,00 € ist in den Haushalten der Folgejahre vorzunehmen.
Die voraussichtliche Re-Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Kostenanteil Bund: 7.268.000,00 €
Land Hessen GVFG: 14.181.000,00 €
Straßenbeiträge: 2.027.000,00 €
Kommunaler Anteil: 8.424.000,00 €
(Übernahme durch Stadt Frankfurt)
Gesamt: 31.900.000,00 €
Die Haushaltsansätze (Kostenanteil Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) sind in den Haushalten der Folgejahre entsprechend der o.g. Summen vorzunehmen bzw. anzupassen.
3. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 (StrBS) werden für den Umbau (siehe hierzu Anlage 2):
- der Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1; auf der südlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Amsterdamer Straße),
- der Strahlenbergerstraße West – Nordteil(Fläche B2; auf der nördlichen Seite von Kaiserleipromenade bis Budapester Straße),
- der Kaiserleistraße (Fläche C; von Strahlenbergerstraße bis Kreisel Kaiserleistraße),
- der Strahlenbergerstraße Ost Südteil (Fläche F; Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) sowie
- der Strahlenbergerstraße Ost Nordteil (Fläche E; Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12)
ihre Teileinrichtungen gem. § 5 StrBS wie folgt eingestuft:
- Die Fahrbahnen dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
(§ 5 Abs. 1c);
- die Radwege dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend
(§ 5 Abs. 1b);
- die Gehwege, Parkflächen dem Anliegerverkehr dienend (§ 5 Abs. 1a).
Daher trägt die Stadt:
- 75 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn,
- 50 % für die Radwege,
- 25 % für die Gehwege, Parkflächen.
Gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 4 StrBS wird die Straßenentwässerung und –beleuchtung entsprechend der o.g. Teileinrichtungen mit 55 % Stadtanteil eingestuft.
Die Erhebung der Straßenbeiträge erfolgt für die fünf vorgenannten Straßenbereiche getrennt.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 464.473,00 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um 71.300,00 €/p.a.
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Kreditaufnahme, das Planungsrecht für die Kaiserleipromenade und die Bewilligungsbescheide vorliegen.
Begründung:
Der Rückbau des Kaiserleikreisels zu zwei Kreuzungen ist Bestandteil eines in den 1990er Jahren gemeinsam mit der Stadt Frankfurt durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Der hieraus entstandene städtebauliche Rahmenplan von 1996 ist Grundlage des zwischen der Stadt Offenbach am Main und Frankfurt am Main abgeschlossenen Vertrages zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei (DS I (A) 487 vom 29.04.1999). Der Rückbau des Kreisels ist darin als gemeinsames Entwicklungsziel vereinbart. Zur Erreichung des hierfür erforderlichen Planungs- und Baurechts wurde von der Stadt Offenbach am Main die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 19.07.2000.
In Abstimmung mit dem Land Hessen hat die Stadt Offenbach 2009 ein Verkehrs-gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des Kreisels unter den veränderten Rahmenbedingungen wie Neubau der EZB, Neubau der Mainbrücke Ost durch die Stadt Frankfurt und Hafenentwicklung in Offenbach zu überprüfen, sowie festzustellen, ob die seinerzeit im städtebaulichen Wettbewerb entwickelte Verkehrslösung auch unter den geänderten Rahmenbedingungen funktionstüchtig ist.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die heutige Anschlussstelle im Kreisel zukünftig nicht mehr leistungsfähig sein wird und dass der im Wettbewerb vorgesehene Umbau des Kreisels zu zwei Kreuzungen auch unter Beachtung verschiedener Varianten den zukünftigen Anforderungen genügt. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet den Umbau des eigentlichen Kaiserleikreisels sowie den Neubau bzw. Umbau der für eine funktionstüchtige Lösung erforderlichen weiterführenden Straßen (Strahlenbergerstraße, Berliner Straße / Kaiserleipromenade). Im Zuge des Umbaus des Kreisels, an dem sich der Bund anteilig beteiligt (siehe unten), wird der Kreisverkehr zurückgebaut. Es werden von und zu der A 661 neue Rampen errichtet, die in zwei getrennten Kreuzungen an der Strahlenbergerstraße (Ost und West) anschließen. Weiterhin sind folgende Bereiche um- bzw. neu zu bauen: Die bisher im Kreisverkehr angebundene Berliner Straße wird separat unter der A 661 durchgeführt. Die bereits auf einem Teilabschnitt zwischen Warschauer Straße und Amsterdamer Straße teilausgebaute Kaiserleipromenade ist vollständig auszubauen und nach Westen bis zur Strahlenbergerstraße zu verlängern. Die Strahlenbergerstraße, die zwischen den o.g. Straßen bereits teilumgebaut ist, wird zwischen neuer Anschlussstelle A 661 und der Einmündung der verlängerten Kaiserleipromenade ebenfalls endausgebaut.
Der Bund hat nach Prüfung des Verkehrsgutachtens und Prüfung der durch das Büro Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, aufgestellten Kostenschätzung eine Kostenbeteiligung am Umbau des Knotenpunktes entsprechend § 12 Abs. (3) Bundesfernstraßengesetz am 26.12.2011 bestätigt. Die Kostenteilung sowie Planung und Bau sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Hessen Mobil, und der Stadt Offenbach am Main geregelt. Demnach übernimmt der Bund 41,6 % der Kosten des eigentlichen Kreiselumbaus in Höhe von rd. 7.268.000,00 € (grün schraffierter Bereich gemäß Anlage 1).
Mit dem Land Hessen (Hessen Mobil und Ministerium für Wirtschaft und Verkehr) wurden im Vorfeld Gespräche geführt, die im Ergebnis den Umbau des Kreisels als gemeinsames Ziel bestätigen und die Beteiligung des Landes an den Kosten des Kreiselumbaus und den für das Funktionieren des Verkehrssystems erforderlichen weiterführenden Straßen (Verlängerung der Berliner Straße, Endausbau Strahlenbergerstraße) durch GVFG – Mittel vorsehen. Der Förderantrag wurde vorsorglich zum 30.09.2013 fristgerecht gestellt und wird entsprechend des Projektbeschlusses in Abstimmung mit dem Fördergeber aktualisiert.
In dem zwischen der Stadt Offenbach und der Stadt Frankfurt abgeschlossenen Letter of Intent vom 27.02.2012 (2011-16/DS-I(A)0175) wird die Übernahme der nach Abzug der Beteiligung des Bundes und der GVFG - Fördermittel bei der Stadt Offenbach verbleibenden Kosten durch die Stadt Frankfurt geregelt. Demnach erwirbt die Stadt Frankfurt Grundstücke im neuen Stadtteil Kaiserlei und gewährt einen verlorenen Baukostenzuschuss. Der Verkaufserlös sowie der verlorene Baukostenzuschuss sind zweckgebunden zur Finanzierung des komplementären kommunalen Anteils am Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich am Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen zu verwenden. Die endgültige Verteilung der Kostenanteile (Bund, Land Hessen GVFG, Straßenbeiträge) zur Re-Finanzierung ergibt sich aus der Antragsprüfung und dem geprüften Schlussverwendungsnachweis des Fördergebers.
Der Standort Kaiserlei wird von den Städten Frankfurt und Offenbach gemeinsam entwickelt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde die Straßenaufteilung der westlichen Strahlenbergerstraße im Anschlussbereich zu Frankfurt, insbesondere auch im Bereich Knotenpunkt Strahlenbergerstraße/ Kaiserleipromenade bereits mit Frankfurt abgestimmt und im weiteren planfestgestellt. Der neue gemeinsame städtebauliche Rahmenplan, in Weiterentwicklung des Rahmenplans von 1996, wurde im Einvernehmen zwischen den beiden Stadtverwaltungen erarbeitet und durch die Offenbacher Stadtverordneten am 12.09.2013 beschlossen. Hierin wurde insbesonders die Querschnittsgestaltung der Kaiserleipromenade abgestimmt und geregelt.
Der Umbau der Strahlenbergerstraße sowie der Kaiserleistraße in den o.g. Abschnitten löst für die Anlieger in den genannten Abschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Finanzielle Auswirkungen:
|
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße West – Südteil (Fläche A1+B1) |
1.694.856,92
|
./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil (25 - 75 %) je nach Teileinrichtung gem. § 5 StrBS |
1.078.416,87
|
= umlagefähige Kosten |
616.440,05
|
./. 10 % für Unvorhergesehenes |
61.644,00 |
= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003560„Straßenbeiträge Umbau Kaiserleikreisel“) |
554.796,05 |
|
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße West – Nordteil (Fläche B2) |
1.925.912,65
|
./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil (25 - 75 %)je nach Teileinrichtung gem. § 5 StrBS |
1.225.440,71
|
= umlagefähige Kosten |
700.471,94
|
./. 10 % für Unvorhergesehenes |
70.047,19 |
= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003560„Straßenbeiträge Umbau Kaiserleikreisel“) |
630.424,75 |
|
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme – Kaiserleistraße (Fläche C) |
223.729,74
|
./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil (25 - 75 %)je nach Teileinrichtung gem. § 5 StrBS |
160.633,90
|
= umlagefähige Kosten |
63.095,84
|
./. 10 % für Unvorhergesehenes |
6.309,58 |
= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003560„Straßenbeiträge Umbau Kaiserleikreisel“) |
56.786,26 |
|
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße OST Nordteil (Haus Nr. 103 bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) (Fläche E) |
1.922.604,29
|
./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil (25 - 75 %)je nach Teileinrichtung gem. § 5 StrBS |
1.384.259,85
|
= umlagefähige Kosten |
538.344,44
|
./. 10 % für Unvorhergesehenes |
53.834,44 |
= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003560„Straßenbeiträge Umbau Kaiserleikreisel“) |
484.510,00 |
|
€ |
Gesamtkosten der Maßnahme – Strahlenbergerstraße OST Südteil (Warschauer Straße bis Ausbauende Ost/ Haus Nr. 12) (Fläche F) |
1.187.565,93
|
./. nicht beitragsfähige Kosten und ./. Stadtanteil (25 - 75 %)je nach Teileinrichtung gem. § 5 StrBS |
853.832,90
|
= umlagefähige Kosten |
333.733,03
|
./. 10 % für Unvorhergesehenes |
33.373,30 |
= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei 12040100.3660003560„Straßenbeiträge Umbau Kaiserleikreisel“) |
300.359,73 |
Entwurfsbeschreibung
„Interimsverkehrserschließung“
Im Jahr 2002 wurde der Bebauungsplan Nr. 609 auf Offenbacher Gemarkung rechtskräftig. Zwischen 2002 und 2005 wurde die sog. verkehrliche „Interimslösung“ auf Grundlage des Bebauungsplans 609 hergestellt. Die Interimsverkehrs-erschließung umfasst die Umgestaltung der südlichen Richtungsfahrbahnen der Strahlenbergerstraße und den Bau der nördlichen Richtungsfahrbahnen der Kaiserleipromenade zwischen der Amsterdamer Straße, der Budapester Straße und der Warschauer Straße.
Bereich 1 – Umbau Anschlussstelle BAB A 661
Der Anschluss der Bundesautobahn A 661 an die Strahlenbergerstraße (B 43) ist gemäß des städtebaulichen Rahmenplanes von 1996 bereits seit dem Jahr 2000 planfestgestellt. Der bestehende Kaiserleikreisel soll umgestaltet und zurückgebaut werden. An Stelle des Kreisels wird die Autobahn zukünftig über zwei lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte mit der Strahlenbergerstraße verknüpft. Ziel der Umgestaltung der Anschlussstelle ist die verkehrliche Separation der Autobahnzubringerverkehre, regionaler Verkehre und Erschließungsverkehre des neuen Stadtteils.
Bereich 2 – Durchstich Berliner Straße
Als wichtige Verbindung des neuen Stadtteils Kaiserlei wird die Berliner Straße kreuzungsfrei unter der Autobahnbrücke der BAB A 661 hindurch nach Westen bis an die im Rahmen der „Interimslösung“ bereits teilweise realisierte Kaiserleipromenade verlängert. Die Straßenraumgestaltung der Berliner Straße sieht zwischen der Autobahnbrücke und der Planstraße 7 einen vierstreifigen Ausbau inkl. einer Busspur, zwei Richtungsfahrstreifen und einem Linksabbiegestreifen vor, teilweise getrennt durch einen Mittelstreifen.
Bereich 3 – Endausbau Strahlenbergerstraße
Der vom Umbau betroffene Bereich der Strahlenbergerstraße (B 43) ist gemäß des städtebaulichen Rahmenplanes von 1996 bereits seit dem Jahr 2000 planfestgestellt. An Stelle des Kreisels wird die Autobahn zukünftig über zwei lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte mit der Strahlenbergerstraße verknüpft. Die Strahlenbergerstraße hat somit die Funktion als Autobahnzubringer. Darüber hinaus stellt die Strahlenbergerstraße die Haupterschließungsachse für den neuen Stadtteil Kaiserlei dar. Im Westen – unmittelbar an der Stadtgrenze zu Frankfurt - mündet die Kaiserleipromenade in die Strahlenbergerstraße. Dort weitet sich der Fahrbahnquerschnitt der Strahlenbergerstraße vor Einmündung der Kaiserleipromenade um einen separaten Rechtsabbiegestreifen auf. In der Gegenrichtung weist der östliche Knotenpunktarm ebenfalls drei Fahrstreifen auf. Westlich der Amsterdamer Straße werden zukünftig zwei Planstraßen als Verbindungen zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleipromenade angeordnet. Es handelt sich hierbei um die Lissaboner Straße (Planstraße 1) und die Stockholmer Straße (Planstraße 2). Diese sind nicht Bestandteil der vorliegenden Umbaumaßnahme.
Entlang der Strahlenbergerstraße sind jeweils in beiden Richtungen separate Radverkehrsanlagen vorgesehen.
Bereich 4 – Verlängerung Kaiserleipromenade
Die Kaiserleipromenade inkl. des Durchstichs der Berliner Straße hat eine Gesamtausbaulänge von rund 1.060 m. Die Querschnittsgestaltung der Kaiserlei-promenade lässt sich in zwei Abschnitte gliedern. Zwischen der Autobahnbrücke und der Amsterdamer Straße stehen vier Fahrstreifen zur Verfügung, die sich in eine Busspur, zwei Richtungsfahrstreifen und einen Linksabbiegestreifen aufteilen. Der Fahrbahnraum im westlichen Abschnitt zwischen Amsterdamer Straße und Strahlenbergerstraße besteht aus zwei überbreiten Richtungsfahrstreifen, geteilt durch einen Mittelstreifen. Die Anlagen für Fußgänger und Radverkehr werden straßenbegleitend geführt, allerdings getrennt durch einen begrünten Seitenstreifen.
Der geplante Ausbau entlang der gesamten Kaiserleipromenade endet südlich der Fahrbahn an der Bordsteinvorderkante auf bzw. entlang der Stadtgrenze zu Frankfurt. Die Realisierung der südlichen Geh- und Radwege auf Frankfurter Gemarkung entlang der gesamten Kaiserleipromenade ist nicht Projektbestandteil. Die Querschnittsgestaltung entspricht dem neuen städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahre 2013.
Bus – Wendeanlage und Abstellmöglichkeit
Unterhalb des Brückenbauwerks der BAB A 661 ist eine Wendeanlage sowie eine Abstellmöglichkeit für die Linienbusse vorgesehen. Die Abstellplätze haben jeweils eine Länge von 30 m und eine Breite von 4 m. Die geplante Anlage dient als Ersatz für die heute vorhandene Wendeschleife in der Warschauer Straße, die im Zuge der Umgestaltung des Kaiserleikreisels aufgrund ihrer Lage zurückgebaut werden muss.
Grünplanung inkl. Ausgleichsmaßnahmen
Zu den im Rahmen des Vorhabens herzustellenden Grünflächen gehören einerseits das Straßenbegleitgrün einschl. Straßenbäumen und andererseits Ausgleichs-flächen, die außerhalb des Kaiserleigebiets herzustellen sind. Dabei ist ver-fahrenstechnisch zu unterscheiden zwischen dem Geltungsbereich des Planfest-stellungsverfahrens (Kreisel, Rampen von und zur A 661, Strahlenbergerstraße; Beschluss aus dem Jahr 2000) und dem Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 610 und 614A, die noch in Aufstellung befindlich sind.
Der Umfang der Eingriffe in Natur und Landschaft ist für den Planfeststellungsbereich bereits ermittelt und der Ausgleich ist im Rahmen des Verfahrens (Planfeststellungsbeschluss 2000) festgelegt worden. Die im Planfest-stellungsbeschluss und im Erläuterungsbericht zur Planfeststellung beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen sind bezüglich der Maßnahme Nr. 2 (alleenartige Pflanzung von Einzelbäumen entlang der Strahlenbergerstraße) und der Maßnahme Nr. 3 (Rasenansaat auf Banketten und Straßenbegleitgrün) auf der Südseite der Strahlenbergerstraße zwischen Warschauer und Amsterdamer Straße bereits im Zuge der „Interimslösung“ umgesetzt worden. Die noch offenen Maßnahmen werden plangemäß umgesetzt und sind in den Gesamtprojektkosten enthalten.
Für den Bereich der Kaiserleipromenade bzw. Berliner Straße, der im Planfeststellungsverfahren noch nicht enthalten war, wird derzeit im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Nr. 610 und 614A ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, über den die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Bei den von Eingriffen betroffenen Flächen und Strukturen handelt es sich insbesondere um Ackerflächen, feldgehölzartige Strauchflächen, Brombeergebüsche und Einzelbäume. Der Ausgleich erfolgt zum Teil über das neu zu pflanzende Straßenbegleitgrün und Straßenbäume sowie zum Teil auf gesonderten Ausgleichsflächen außerhalb des Kaiserleigebiets. Die im Zuge der Realisierung der Kaiserleipromenade bzw. Berliner Straße erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Gesamtprojektkosten enthalten. Eine detaillierte Zusammenstellung der Maßnahmen wird, nach erfolgter Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, im Zuge der sich parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 610 und 614A gemeinsam festgeschrieben.
Das neu anzulegende Straßenbegleitgrün für die Strahlenbergerstraße und die Kaiserleipromenade bzw. Berliner Straße soll die vorhandenen Strukturen fortsetzen. Es sind jeweils straßenbegleitende Baumreihen vorgesehen. Die Arten orientieren sich an den Listen aus den landschaftspflegerischen Begleitplänen und werden im weiteren Planungsablauf abschließend festgelegt. Insgesamt werden im gesamten Vorhabensbereich 194 Straßenbäume neu gepflanzt.
Niederschlagswasser - Versickerung
Das nicht auf den Fahrbahnen anfallende Niederschlagswasser wird versickert. Unter Verwendung wasserdurchlässiger Belagssysteme ist es möglich, geforderte Versickerungswerte für eine nahezu abflusslose befestigte Fläche (Verzicht auf Kanalanschluss) in Anlehnung an das ATV-Arbeitsblatt A 138 zu erreichen.
Barrierefreiheit
Die Radverkehrs- und Fußgängeranlagen werden niveaugleich hinter dem Grün- bzw. Seitenstreifen geführt. An den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten sind Querungen/Furten für Fußgänger vorgesehen. Die Fußgängerüberwege sind barrierefrei gestaltet. Um mobilitätsbehinderten Personen eine uneingeschränkte Nutzung zu gewährleisten, sind Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder in Form von taktilen Platten und Noppenpflaster vorgesehen. Außerdem ermöglicht der Einsatz von Sonderbordsteinen (Kasseler Rollbord) die Absenkung auf Fahrbahnniveau.
Beleuchtung
Zukünftig sind die herzustellende Verlängerung der Kaiserleipromenade inkl. des Durchstichs der Berliner Straße sowie die umgebaute Strahlenbergerstraße neu zu beleuchten. Ziel ist es, jeweils ein einheitliches Gestaltungsbild bei Tag und Nacht zu erreichen und dabei möglichst LED-Leuchten zu verwenden. Erreicht werden soll das, indem die Linie der A 661 als gestalterische Grenze definiert wird. Östlich der A661 soll der derzeit dort angrenzend vorhandene Leuchtentyp verwendet werden. Westlich der A661 wird ein aktuellerer Leuchtentyp verwendet. Es wird derzeit noch geprüft, ob im Rahmen des gegebenen Kostenrahmens die gewünschte LED-Beleuchtung realisiert werden kann.
Baugrund
Im Zuge der Planfeststellung und der Interimsverkehrserschließung wurden bereits maßnahmenbezogene Bodengutachten erstellt. Diese wurden im Rahmen der Entwurfsplanung berücksichtigt. Aufgrund geänderter Gesetzeslage und zur Vertiefung der Erkenntnisse befindet sich zurzeit ein flächendeckendes Baugrunderkundungsprogramm in der Vorbereitung zur Vergabe. Hierdurch sollen für die Fortschreibung des GVFG-Antrages und für die Ausführungsplanung detaillierte Angaben gewonnen werden. Die derzeitigen Annahmen für die Gründung der Bauwerke wurden bewusst vorsichtig getroffen.
Bauzeit
Für die Gesamtbaumaßnahme ist eine Bauzeit von ca. 36 Monaten vorgesehen. Um eine leistungsfähige Abwicklung aller Verkehrsströme in allen Bauphasen zu gewährleisten, wurde von Pöyry Deutschland ein Konzept für den Bauablauf entwickelt, das die Einteilung in sechs Bauphasen vorsieht. Die Herstellung der südlichen Rampenbauwerke und die Herstellung des Stauraumkanals in der Verlängerung der Berliner Straße haben den größten Einfluss auf die Gesamtbauzeit. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2015 vorgesehen.
Stellungnahme - Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Untere Naturschutzbehörde
Die von der Maßnahme ausgehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild können durch die geplanten und mit Planfeststellungsbeschluss des HMWVL vom 19. Juni 2000 genehmigten Kompensationsmaßnahmen nicht vollständig ausgeglichen werden. Deshalb ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von DM 222.842,26, entsprechend € 113.937,44 an das Land Hessen zu entrichten (S. 49 ff. des Planfeststellungsbeschlusses).
Grundsätzlich sind aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde Ausgleichs-maßnahmen in der Fläche sinnvoller, als Ersatzgeldzahlungen. Ob die vom Land vereinnahmten Zahlungen am Ende wirklich dazu führen, dass in Offenbach ökologische Aufwertungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, ist nämlich nicht garantiert. Ersatzgelder können überall in Hessen zur ökologischen Aufwertung eingesetzt werden. Die Zahlung der festgelegten Ausgleichsabgabe könnte aber entfallen, wenn weitere Maßnahmen zur Bewältigung des verbleibenden Kompensationsdefizits geplant würden.
Unabhängig entspricht die im Planfeststellungsbeschluss als Kompensations-maßnahmen vorgesehene Anlage von Streuobstwiesen in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 4, Flurstücke Nrn. 26 und 59, mit einer Gesamtfläche von 2.715 m² nicht mehr den aktuellen Planungen der Stadt Offenbach. Die genannten Grundstücke liegen im Bereich des beschlossenen, mit öffentlichen Mitteln förderfähigen Entwicklungsprojektes der Mainaue zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, DS I (A) 462). Warum die Obere Naturschutzbehörde für diesen Bereich Streuobstwiesen als Ausgleich festgelegt hat, ist für die Untere Naturschutzbehörde ohnehin nicht nachvollziehbar. Gehölze als eine Art „Querriegel“ im Hochwasserabflussbereich sind nicht zielführend.
Aus alledem ergibt sich, dass es sinnvoll ist, die Ausgleichsmaßnahmen aus dem 13 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss aus heutiger Sicht anzupassen.
Erste Vorgespräche zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement haben auch schon stattgefunden. Die Überlegungen hierzu müssen im Weiteren gemeinsam vertieft werden. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses muss aber letztlich eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen. Nach Abstimmung ist dann auch noch die Zustimmung der Planfeststellungsbehörde einzuholen.
Untere Wasserbehörde
Die wasserrechtlichen Belange zu dem Vorhaben wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt/Obere Wasserbehörde im Planfeststellungs-beschluss des HMWVL vom 19. Juni 2000 abschließend geregelt.
Hinweis: Das Heilquellenschutzgebiet der Kaiser-Friedrich-Quelle wurde im Jahr 2009 aufgehoben (Staatsanzeiger Hessen Nr. 36/09, S. 1923).
Altlasten / Bodenschutz
Die Belange des Bereichs Bodenschutz/Altlasten zu dem Vorhaben wurden vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt geprüft. Sie sind im Planfeststellungsbeschluss abschließend geregelt.
Bei Realisierung der Maßnahme werden weitere Detailuntersuchungen Aussagen zur Bodenbeschaffenheit sowie Bodenbelastung geben.
Immissionsschutz
Die Belange des Immissionsschutzes zu dem Vorhaben wurden vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt geprüft. Sie sind im Planfeststellungsbeschluss abschließend geregelt.
Klimaschutz / Energie
Es ist zu prüfen, ob, Kostenneutralität vorausgesetzt, bei der Straßenbeleuchtung LED-Technik eingesetzt werden kann. Höhere Anschaffungskosten könnten durch erhebliche Energieeinsparungen im Betrieb und durch längere Standzeiten aufgefangen werden.
Darüber hinaus haben neueste wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass mit LED-Leuchtmitteln ausgestattete Lampen nur sehr geringe Anlockwirkung auf nachtaktive Insekten ausüben. Dies könnte bei der Eingriffsbewertung (s. o.) berücksichtigt werden.
Weitere projektrelevante Aspekte
ESO-Stauraumkanal
Die Herstellung des Stauraumkanals in der Verlängerung der Berliner Straße ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Entwässerung des Gebietes und muss durch den ESO Eigenbetrieb in der Anfangsphase der Gesamtbaumaßnahme durchgeführt werden. Dieser ca. 338 m lange Entwässerungsabschnitt beginnt westlich des Knotenpunktbereiches Kaiserleipromenade / Warschauer Straße und schließt an den Bestand der Berliner Straße an. Um das wirtschaftlichste Ausschreibungsergebnis zu erzielen, ist eine gemeinsame EU-weite Ausschreibung im Rahmen der Gesamtmaßnahme vorgesehen. Darüber hinaus bestehen weitere zeitabhängige (Vermeidung von Bauablaufstörungen) und vertragsrechtliche Gründe (Gewährleistung) für eine gemeinsame Ausschreibung. Die Bauarbeiten für den Stauraumkanal werden direkt vom ESO beauftragt. Die Mittel in Höhe von 1.100.000,00 € sind für das Jahr 2014 in den Wirtschaftsplan eingestellt und müssen parallel zur Umbaumaßnahme Kaiserlei zur Verfügung gestellt werden, um die Realisierung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Der Wirtschaftsplan ist als Anhang zum Haushaltsplan der Stadt Offenbach dem RP Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt worden. Ohne Genehmigung der zusätzlichen Kreditmittel ist die bauliche Realisierung der Maßnahme nicht möglich.
Erläuterung zur Kostenberechnung
Über die investive Maßnahme wurde vom Büro Pöyry Deutschland eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
31.900.000,00 € abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 464.473,00 €.
Die Einbringung der Magistratsvorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungbedarf gab.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan, Darstellung der einzelnen Bauabschnitte
Anlage 2: Übersichtslageplan, Flächenaufteilung Anliegerbeiträge
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro
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