Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0058Ausgegeben am 10.01.2014

Eing. Dat. 30.01.2014

 

 

 

Kompensation für die kommunalen Belastungen durch Auswirkungen der EU-Osterweiterung

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013,

2011-16/DS-I(A)0350

dazu: Magistratsvorlage Nr. 038/14 (Dez. III) vom 29.01.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.05.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.    sich weiterhin in den kommunalen Spitzenverbänden und gegenüber der Bundes- und Landesregierung sowie der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass Kompensationszahlungen für die aufgrund von Zuwanderung aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten von der Stadt Offenbach zu tragenden Belastungen geleistet werden.

 

2.    zu prüfen und zu berichten, ob es und ggf. welche Rechtsgrundlagen es für solche Forderungen der Stadt Offenbach gibt und wie der Magistrat die Chancen einschätzt, diese durchzusetzen.

 

3.    weiterhin über seine Aktivitäten in der Arbeitsgruppe „Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien“ des Deutschen Städtetages regelmäßig zu berichten.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Vorbemerkung

Die Zuwanderung aus Südosteuropa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, hat in Offenbach wie in der gesamten Bundesrepublik zwei Seiten. Die positive überwiegt dabei, wie die bisherigen Zahlen zum SGB II-Bezug zeigen, bisher auch in Offenbach. Auch gibt es erfolgreich absolvierte Vorrangprüfungen. Diese unmissverständliche Vorbemerkung ist wichtig, damit aus dem vorliegenden Bericht keine falschen Schlüsse gezogen werden, denn den Bericht dominieren die negativen Auswirkungen. Warum?

 

Die gelingenden Aspekte der Zuwanderung und der Integration sind nicht Gegenstand der Verwaltungsarbeit, da Kennzeichen der gelingenden Aspekte ja gerade die von der öffentlichen Unterstützung unabhängig gelungene Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft ist.

Hier soll aber über die Tätigkeit der Verwaltung und die Reaktion der Kommunalpolitik auf die Probleme berichtet werden.

 

Struktur des Berichts

Der Bericht gliedert sich in die wesentlichen Einzelaspekte, an denen Verwaltungshandeln (Schwerpunkt kommunale Verwaltung, aber auch für die Gesamtlage wichtige Reaktionen der weiteren in der AG Leistungsmissbrauch vertretenen Behörden) als Reaktion auf Probleme oder zur Unterstützung von Integration nötig wird.

 

Politische Vorgabe

Die Maßnahmen der Verwaltung folgen dabei einem klaren politisch vorgegebenen Ziel: Auf Grund des bisher noch sehr hohen Umschlags im Personenkreis der Bulgaren und Rumänen (vgl. Tabelle 1, Zuzüge und Wegzüge nach Staatsangehörigkeit) wurden alle Maßnahmen vermieden, die Fehlanreize zum Verbleib oder zum Zuzug von (potentiellen) Hilfeempfängern setzen. Spezifische Integrationsmaßnahmen erfolgten – aber in geringfügigem Umfang und mit einem Schwerpunkt auf Selbsthilfe. Im Mittelpunkt des bisherigen Verwaltungshandelns stehen ordnungsrechtliche Maßnahmen, sowohl gegen ordnungsrechtlich so genannte „Störer“ als auch gegen Vermieter.

 

Ausgangslage: Aufenthaltsrecht

Bulgaren und Rumänen genießen seit 2007 Freizügigkeit aufgrund des EU-Rechtes. Bis zum 31.12.2013 war ihnen nur die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gestattet, die einer unselbstständigen Tätigkeit nicht bzw. nur nach einer Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur. Alle Personen aus Ländern, die bis 2004 der EU beigetreten sind, dürfen bereits ab dem 01.05.2011 einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen. Seit dem 01.01.2014 dürfen Bulgaren und Rumänen auch zur Aufnahme einer unselbstständigen Tätigkeit einreisen.

 

Wesentliche Eckpunkte des Verwaltungshandelns

 

Ablauf nach Einreise

Nach der Anmeldung im Bürgerbüro meldet der überwiegende Teil der eingereisten Bulgaren und Rumänen ein Gewerbe (in der Regel meisterfreie Tätigkeiten im Bau- oder Reinigungsgewerbe) beim Ordnungsamt an (vgl. Tabelle 2, Daten aus dem Gewerberegister). Dies erfolgt i.d.R. in Gruppen, die von einer kundigen und der deutschen Sprache mächtigen Person begleitet werden und die das alles organisiert.

 

Oft lösen Behördengänge Schriftverkehr aus, wie beispielsweise die Übersendung der Steuer-Identifikationsnummer nach der erfolgten Gewerbeanmeldung, der dann in den Fällen, in denen offensichtlich eine Scheinanmeldung vorliegt, mit dem Vermerk „unbekannt“ als unzustellbar zurückläuft. In solchen Fällen wird vom Bürgerbüro eine „Abmeldung des Betroffenen von Amts wegen“ vorgenommen. 2013 wurden 487 Bulgaren und 573 Rumänen von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.

 

Sozialleistungen

·               Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II besteht dann, wenn die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht unter die Ausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes fällt. Diese sind:

 

-      Ausländer, die keine Arbeitnehmer oder Selbstständige sind und nicht freizügigkeitsberechtigt sind

 

-      Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitsuche ergibt,

 

-      Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

·                Als Ausschlussgrund wegen fehlender Arbeitnehmer- oder Selbstständigenei-
genschaft wird angesehen, wenn das erwirtschaftete Einkommen nicht mindestens 400,- Euro pro Monat beträgt.

 

·                Der Anspruch auf Kindergeld besteht in aller Regel auch, wenn keine Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch II vorliegen (§ 1 BKGG).

 

Die Regelungen gelten auch für die Familienmitglieder. Sozialleistungen sind bis 2013 in geringem Umfang beantragt worden. Seither steigt die Zahl an (vgl. Grafik 1, SGB-II-Leistungsbezieher, und Grafik 2, Bedarfsgemeinschaften SGB II). In jedem Fall wurde durch die MainArbeit stringent geprüft, ob eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.

 

Unabhängig vom Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB II sind Leistungen nach dem SGB XII nach Maßgabe des § 23 SGB XII insbesondere für Hilfen in besonderen Lebenslagen möglich, auch für arbeitslose Erwerbsfähige oder Geringverdiener oder auch Erwerbsunfähige, Alte, Kranke oder Behinderte.

 

Ein Leistungsanspruch besteht auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege (alles kommunale Mittel), aber auch auf Grundsicherung nach dem SGB XII (Bundesmittel), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (Erwerbsunfähigkeit oder Alter, Bedürftigkeit) vorliegen.

 

Keinen Anspruch haben z.B. Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen.

 

In einem solchen Fall kommt aber dennoch reduzierte Leistungserbringung in Betracht, so dass selbst bei Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenhilfe, letztlich vom Sozialamt Kosten zu tragen sind, die aufgrund Behandlung eines akut lebensbedrohlichen Zustandes oder einer schweren oder ansteckenden Krankheit entstehen.

 

Im Übrigen kommen auch Ermessensleistung in Betracht, z.B. wegen Gesundheitsvorsorge, Impfungen usw.

 

In Offenbach beziehen schon seit einigen Jahren durchweg mehr als 100 Bulgaren und Rumänen Leistungen nach dem SGB XII. Ein Anstieg ist in 2013 nicht zu beobachten (vgl. Tabelle 3, Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten).

 

Stationäre Krankenhilfe wurde in letzter Zeit zwar in 9 Fällen beantragt, jedoch kommt wohl Leistungserbringung in nur einem Fall in Betracht.

 

Steuern

Mit den Gewerbeanmeldungen versuchen die Rumänen und Bulgaren mit ihren „Vermittlern“ beim Finanzamt eine Steuernummer zu erhalten. Diese muss bei Vorlage einer Gewerbeanmeldung i.d.R. zugeteilt werden mit der Folge, dass diese Personen für ihre erbrachten Leistungen Rechnungen schreiben können, die der Auftraggeber als Betriebsausgaben abziehen kann.

 

Letztendlich wird nach unserer Einschätzung nicht nur in Einzelfällen mit diesen Rechnungen der Einsatz von Schwarzarbeitern abgedeckt, da es sich faktisch um keine Selbstständigen, sondern um Tagelöhner handelt, für die Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen wäre. Damit werden die Zuwanderer ausgenutzt. Hier kann in 2014 eventuell eine Verbesserung eintreten, da jetzt leichterer Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen besteht.

 

Hochqualifizierte

Es gab auch vor dem 01.01.2014 schon zahlreiche Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gearbeitet haben, nachdem Sie die Vorrangprüfung bestanden haben (vgl. Tabelle 4, Arbeitserlaubnisse für Bulgaren und Rumänen).

 

Sprachkenntnisse und Verständigung

Die Offenbacher Tafel berichtet im „Runden Tisch Innenstadt“ seit 2010 über einen starken Anstieg von Bulgaren und Rumänen, die mit ihren Kindern das Angebot kostenloser Lebensmittel in Anspruch nehmen. Gespräche seien mit dem Personenkreis kaum möglich, da die deutsche Sprache nicht beherrscht werde. Mittlerweile habe sich die Nachfrage stabilisiert, am Tag erscheinen geschätzte ca. 80 bis 100 Osteuropäer bei der Essensausgabe.

 

Die Offenbacher Innenstadtschulen (insbesondere Eichendorffschule, Wilhelmschule, Mathildenschule, Goetheschule) sind besonders vom Zuzug von Kindern aus Bulgarien und Rumänien betroffen. Es mussten mittlerweile im gesamten Stadtgebiet Seiteneinsteiger- und Intensivklassen wegen der sprachlichen Defizite eingerichtet werden.

 

Die Zahl der „zuwandernden“ Schülerinnen und Schüler hat sich signifikant erhöht. Allerdings rechnen wir momentan nicht mit einer deutlichen Steigerung der Anzahl bereits eingerichteter Intensivklassen bzw. -kursen, da ein großer Anteil der Kinder nach einem Jahr intensivem Sprachtrainings in Regelklassen umgeschult werden kann. Abzuwarten bleibt, ob es durch diese Versetzungen zu Klassenneubildungen kommen wird. Die Einrichtung zusätzlicher Intensivklassen wird weiter im Fokus der staatlichen Schulaufsicht und des Stadtschulamts bleiben und ggf. zu den bekannten Beeinträchtigungen in den betroffenen Schulen führen (vgl. Tabelle 5, Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklassen 2012/2013, Stand April 2013).

 

Zum Ende des letzten Schuljahres ist etwas „Entspannung“ eingetreten, da Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Intensivklassen für Seiteneinsteiger in die Regelklassen umgeschult werden konnten. Die Intensivklasse an der Friedrich-Ebert-Schule wurde nicht mehr weitergeführt (vgl. Tabelle 6, Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklassen 2012/2013, Stand August 2013).

 

Zur aktuellen Lage vgl. Tabelle 7, Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklasse 2013/2014, Stand Januar 2014.

 

Diese Tabelle zeigt, dass die Aufnahmekapazitäten der bisher eingerichteten Intensivklassen ausgeschöpft sind und deshalb umgehend zwei zusätzliche Klassen eingerichtet werden müssen. Die Fachberater des ABZ erkennen einen Bedarf für die Einrichtung einer Intensivklasse an einem Gymnasium, da Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Leistungsniveau die Schulaufnahme anstreben. Weiter wurde festgelegt, dass neben einem Gymnasium auch eine weitere Intensivklasse an einer IGS eingerichtet werden soll, um den leistungsfähigen Kindern einen gelingenden Schulstart und einen Wechsel zum gymnasialen Bildungsangebot zu ermöglichen.

 

Konkret wurden die Schulleitungen der Albert-Schweitzer-Schule und der Schillerschule um die Einrichtung einer (zusätzlichen) Intensivklasse von dem Staatlichen Schulamt Offenbach und dem Stadtschulamt gebeten. Sie signalisierten bereits ihr Einverständnis. In den kommenden Tagen wird noch geklärt werden, ob dafür zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen.

 

Neueingerichtet wurden im laufenden Schuljahr 2013/2014 eine Intensivklasse an der Anne-Frank-Schule (zum zweiten Halbjahr) und der Wilhelmschule und ein besonderer Alphabetisierungskurs an der Ludwig-Dern-Schule.

 

Zur Zahl der Seiteneinsteiger in den allgemein bildenden Schulen, die in Intensivkursen besonders gefördert werden, wurde vom Staatlichen Schulamt Offenbach im vergangenen Schuljahr wie in Tabelle 8 dargestellt angegeben.

 

Die Differenzierung zwischen Intensivklassen und Intensivkursen richte sich nach folgenden schulrechtlichen Definitionen:

 

Intensivklassen sind eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als 12 und nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schülern. Sie werden eingerichtet, wenn dies personell, sächlich und organisatorisch möglich ist. Sie können auch jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden. In Intensivklassen werden neuankommende Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um am Unterrichtsgeschehen teilhaben zu können. Im Vordergrund des Unterrichts steht, sich im Alltag und in den verschiedenen Unterrichtsfächern zu Recht zu finden. Als Ziel soll die Integration in eine Regelklasse nach einem Jahr erreicht werden. Die Maßnahme dauert für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in der Regel nicht länger als ein Schuljahr.

 

Intensivkurse sind Lerngruppen mit in der Regel nicht mehr als 12 Schülerinnen und Schülern, die vorläufig einer Regelklasse zugeordnet sind. Sie sind einzurichten, wenn dies personell, sächlich und organisatorisch möglich ist und wenn Intensivklassen nicht eingerichtet werden können. Sie können auch jahrgangs- und schulübergreifend eingerichtet werden. Schülerinnen und Schüler, die bereits über geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, werden in Intensivkursen beschult und beim Spracherwerb unterstützt. Auf Grund der bereits vorhandenen Grundkenntnisse ist eine binnendifferenzierte Förderung erfolgversprechend. Die Maßnahme dauert für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in der Regel nicht länger als zwei Schuljahre.

 

Kriminalität und Störung der öffentlichen Ordnung

Der zunehmende Anteil von Rumänen und Bulgaren wirkt sich auch auf die Kriminalitätsentwicklung aus: bei Rumänen ist Diebstahl (z.B. Kupfer, Batterien) ein häufiges Delikt, bei Bulgaren Betrug. Besonders auffällig ist der Scheckkartenbetrug. Als EU-Bürger erhalten sie EC-Karten, ohne dass Geld auf dem Konto ist. Insbesondere Karten der Postbank wurden hierfür genutzt. Geschädigte sind der Einzelhandel, wie z.B. Möbelhäuser.

 

Neben dem subjektiven Empfinden muss man allerdings die objektiven Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik der Polizei sehen. So betrug die Zahl der bulgarischen Tatverdächtigen im Stadtgebiet Offenbach am Main im Jahr 2007 lediglich 28 Personen. Sie ist im Jahr 2012 auf 253 Personen angestiegen. Bei den rumänischen Staatsangehörigen betrug die Zahl der Tatverdächtigen im Jahr 2007 insgesamt 158 Personen und ist im Jahr 2012 auf 479 Personen gestiegen (vgl. Tabelle 9, Zahl der Tatverdächtigen bei Straftaten, und Tabelle 10, Angaben zu Störungen der öffentlichen Ordnung). Ungeachtet dessen schätzt die Polizei die Situation wie folgt ein:

 

„Seit 2010 hat in der Gesamtheit aller im Stadtgebiet Offenbach registrierten Straftaten ein Rückgang stattgefunden. Der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen aus dem südosteuropäischen Raum ist dabei zwar angestiegen, stellt aber aus Sicht des Polizeipräsidiums Südosthessen in der Gesamtbetrachtung keine besondere Relevanz dar. Nach Auswertung polizeilicher Erkenntnisse fallen Personen aus Bulgarien und Rumänien überwiegend durch Eigentumsdelikte oder im Bereich von Kleinkriminalität, wie z.B. Sachbeschädigung, Ruhestörungen oder illegale Abfallbeseitigung, auf.

 

Aus polizeilicher Sicht nehmen die angesprochenen Bevölkerungsgruppen in Offenbach keine Sonderstellung ein.“

 

Die AG Leistungsmissbrauch

Die AG Leistungsmissbrauch ist das Gremium, in dem die jeweils aktuelle Situation des Teils der Zuwanderung, der als Armutsmigration zu bezeichnen ist, bewertet wird und weitere Maßnahmen zwischen den beteiligten Dienststellen abgestimmt werden. Seitens der Stadt sind beteiligt das Ordnungsamt, das Bürgerbüro, das Ausländeramt, das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt, das Sozialamt, die MainArbeit, das Vermessungsamt und die Bauaufsicht. Regelmäßige Vertreter kommen von der Polizei, der Zollfahndung und dem Finanzamt/Steuerfahndung. Vorsitzender ist der Ordnungs- und Sozialdezernent Dr. Schwenke, die Geschäftsführung obliegt dem Ordnungsamt.

 

Das maßgebliche finanzielle Eigeninteresse der Stadt entsteht insbesondere durch den kommunalen Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU). Strategisches Ziel aller Maßnahmen der AG war und ist, Offenbach für Vermieter mit illegalen Vermietungspraxen und für Schwarzarbeiter unattraktiv zu machen.

 

Problemliegenschaften:

Auffällig ist, dass in einigen Offenbacher Liegenschaften, über die das Ordnungsamt eine Liste führt, 20 bis 30 Personen in einer Wohnung leben. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass hier von Schleppern und kriminellen Vermietern Matratzen als Massenunterkunft vermietet werden.

 

In der Fallbearbeitungsgruppe (einer Untergruppe der AG Leistungsmissbrauch) wird geklärt, wann und wo eine gemeinsame Begehung erfolgt. Bei der Kontrolle vor Ort wird dann geprüft, ob ggf. eine pensionsartige Vermietung vorliegt, die umsatzsteuerpflichtig wäre und ob für die dort wohnenden Personen ausreichend Wohnraum nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz vorhanden ist. Falls die nach dem Gesetz geforderten Mindestquadratmeter unterschritten sind, wird durch das Bauaufsichtsamt gegenüber dem Eigentümer verfügt, die Personen in anderen Wohnungen unterzubringen. Ggf. kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass Räumlichkeiten als Wohnraum genutzt werden, die dafür nicht zugelassen sind (z. B. Lagerräume, Gewerberäume) oder diese auf Grund einer akuten Gefahr (z. B. Einsturzgefahr) nicht sicher sind, ergeht ebenfalls eine Verfügung an den Eigentümer. Auch hier können im Anschluss Bußgeldverfahren eingeleitet werden (vgl. Tabelle 11, Maßnahmen der Bauaufsicht).

 

Derzeit sind 30 Liegenschaften als problematisch gelistet, in denen viele Rumänen und Bulgaren leben und über die es hin und wieder zu Beschwerden durch Bürger kommt. Sieben dieser Liegenschaften wurden 2013 durch die AG gemeinsam begangen, darunter einige mehrfach. Die gemeinsamen Begehungen finden im Rahmen der Personalkapazitäten der beteiligten Behörden 1 Mal im Monat statt. Begrenzte Ressourcen bei den Behörden erfordern abgestimmte Prioritätensetzungen bei den Beteiligten. Treten aktuelle Beschwerden auf, werden die Objekte auch separat durch die einzelnen Fachämter kontrolliert.

 

Bei diesen Kontrollen erfolgt auch der Abgleich mit dem Gewerbe- und Melderegister. Personen, die sich in der kontrollierten Liegenschaft nicht mehr aufhalten, werden von Amts wegen abgemeldet.

 

Den Fokus auf die Unterkünfte zu richten und Maßnahmen gegen Vermieter zu ergreifen hat sich bewährt. Vermieter, die Betten vermieten, sind umsatzsteuerpflichtig. Vermieter nachträglich durch das Finanzamt zu veranlagen, hat dazu geführt, dass dort diese Praxis gestoppt und nicht mehr an den Personenkreis vermietet wurde: Es gab ca. 22 Steuerermittlungsverfahren gemäß  § 208 (1) Nr.3 AO und 2 Steuerstrafverfahren gemäß § 208 (1) Nr.1 AO. Es wurde eine Vielzahl von Kontrollmitteilungen an die zuständigen Veranlagungsstellen zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse der festgestellten Personen weitergeleitet.

 

Müllermittlungen haben in Einzelfällen ergeben, dass die vorhandenen Müllbehälter nicht ausreichen. Eigentümer wurden daraufhin verpflichtet, größere Müllbehälter zu bezahlen. Die zwangsweise Erhöhung des Behältervolumens ist jedoch nicht in jedem Fall ohne weiteres möglich.

 

Ferner wird seitens des Finanzamtes die Erteilung einer Steuernummer an „Selbstständige“ versagt, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass tatsächlich kein selbstständiges Gewerbe ausgeübt wird. Ein Indiz hierfür ist, dass die Personen in o.g. Problemliegenschaften wohnen, in denen kein gewöhnlicher Geschäftsbetrieb eines Selbstständigen ausgeübt werden kann. Insofern sind gemeinsame Hausbegehungen sinnvoll, um den „Sitz“ des Gewerbes zu überprüfen.

 

Aktuell wird ein Schreiben an die Besitzer von Liegenschaften in Offenbach vorbereitet mit dem Ziel, die Eigentümer von Liegenschaften zu einer verstärkten Mitwirkung zu bewegen, indem z.B. die tatsächlichen Verhältnisse mit den Einträgen im Melde- bzw. Gewerberegister abgeglichen und Scheinanmeldungen bereinigt werden.

 

Lärm

Zugezogene Bulgaren und Rumänen fallen an einigen Stellen im Stadtgebiet dadurch auf, dass Nachbarn über Lärmbelästigungen (insbes. vor Lokalen) klagen. Hier entstehen oft auch Müllverschmutzungen. Lärmbeschwerden gehören zum Routinegeschäft des Ordnungsamtes, bekannte Orte werden gezielt überprüft.

 

Müllprobleme und Altmetallkontrollen

Viele Rumänen und Bulgaren sind als Metallsammler tätig. Sie durchstreifen regelmäßig die Bezirke in denen Sperrmüll zur Abholung durch den ESO bereitgestellt wurde. Die Gegenstände aus Metall werden gesammelt, auf einen Transporter geladen und meist noch am gleichen Tag an einen Schrotthändler verkauft. Durch diese „Metalldiebstähle“ entsteht dem ESO ein Schaden (vgl. Tabelle 12, Rückgang der eingesammelten Wertstoffmengen). Viele Ablagerungen, wie z. B. Kabelummantelungen oder Sperrmüll, sind auch auf die Tätigkeiten der Metallsammler bzw. -diebe zurückzuführen, die, nachdem sie die wertvollen Teile entnommen haben, die Abfälle illegal entsorgen. Bußgeldverfahren gegen die Personen, die die Abfälle auf der Straße ablagern, können nur eingeleitet werden, wenn Zeugen vorhanden sind oder der Betroffene auf frischer Tat ertappt wurde.

 

Daher wurden bereits 6 Kontrollaktionen durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt, bei denen nach verdeckten Observationen die Metallsammler angehalten wurden. Gegen diese wurde entsprechende Bußgeldverfahren nach der Offenbacher Abfallsatzung und, in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeleitet. Außerdem wurden die Betroffenen zum Wertstoffhof des ESO begleitet, wo die illegal gesammelten Gegenstände abgeladen wurden. Bei den letzten Kontrollen ergab sich der Eindruck, dass bereits weniger Sammler auf den Straßen unterwegs sind.

 

Autowracks und unsichere Fahrzeuge

Viele Fahrzeuge, vor allem mit bulgarischen Kennzeichen, haben keinen Versicherungsschutz oder sind technisch nicht in einem verkehrssicheren Zustand. Diese werden dann durch die Polizei stillgelegt, indem die Kennzeichen entfernt werden. Diese Fahrzeuge werden dem Ordnungsamt SG Autowracks gemeldet. Diese können erst nach 4 Wochen abgeschleppt und verwertet werden, wenn sie gesetzlich als Abfall gelten. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit, da die Halter in der Regel nicht auffindbar sind (vgl. Tabelle 13, Fallaufkommen bei der Autowrackbeseitigung).

 

Bettler:

Gegen die vereinzelt im Stadtgebiet auftretenden Bettler besteht nur dann eine Handhabe, wenn aggressiv oder unter Vortäuschung eines körperlichen Gebrechens gebettelt wird (§ 21 der Offenbacher Straßenordnung). Gegen dieses sog. „aggressive Betteln“ geht die Stadtpolizei mit verstärkten Fußstreifen und nach den jüngsten Entwicklungen auf der Zeil auch ohne Kulanz vor, um eine Bewegung von Frankfurt nach Offenbach zu unterbinden.

 

Schwarzarbeit/Scheinselbstständigkeit:

Ungeachtet der vielschichtigen Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. Scheinselbstständigkeit (Handwerkskammer, Zoll, Ordnungsamt) wurden in Offenbach durch die AG Leistungsmissbrauch behördenübergreifende Strukturen eingerichtet, die eine Verfolgung von Verstößen erleichtern. So wird jeder Verdacht einer möglichen Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanzeige mit einem speziellen Meldebogen an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet. Gewerbebetriebe, die bei den Liegenschaftskontrollen nicht auffindbar sind, werden von Amts wegen abgemeldet. Um die Hintergründe bestimmter Treffpunkte für Arbeitswillige in den frühen Morgenstunden zu ergründen, ermittelte das Ordnungsamt zunächst in zivil und meldete die gewonnenen Erkenntnisse an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Durch dieses Verfahren konnten zunächst die Sammelstellen von Schwarzarbeitern  aus der Offenbacher Innenstadt verdrängt werden.

 

Dolmetscher / Vermittler:

Die Dolmetscher scheinen ein Teil des Netzwerkes zu sein, das den Zuzug organisiert. Hier steht die Stadt in engem Kontakt mit der Landespolizei, da derzeit noch zu wenige Informationen über die Strukturen vorliegen, um zu beurteilen, ob ggf. ein strafrechtlich oder aufgrund anderer Vorschiften zu ahndendes Verhalten vorliegt. Grundsätzlich werden die Personalien der Hilfspersonen beim Bürgerbüro und beim Gewerberegister erfasst, da sie als Bevollmächtigte der eigentlich anzeigepflichtigen Person auftreten. Diese Daten werden der Polizei zur Verfügung gestellt, um mit dortigen Erkenntnissen abgeglichen werden zu können und ggf. einen Beitrag zur Aufklärung vorhandener Strukturen zu leisten.

 

Zusammenarbeit mit der Familienkasse in Hanau:

Auf Initiative der AG Leistungsmissbrauch konnte der Kontakt zur Familienkasse in Hanau hergestellt werden. Der zuständige Teamleiter der Behörde berichtete in der Sitzung vom 20.08.2013. Da durch die Familienkasse bisher die Daten der Kindergeldbezieher mit den Daten des Melderegisters nur einmal jährlich abgeglichen wurden, war es keine Seltenheit, dass Personen, die verzogen sind bzw. von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet wurden, mehrere Monate unberechtigt Kindergeld bezogen. Hierdurch kam es vereinzelt zu Überzahlungen von bis zu 8.000,-€. In der Sitzung konnte auf Initiative der Stadt Offenbach vereinbart werden, dass quartalsweise die abgemeldeten Personen aus Offenbach der Familienkasse mitgeteilt werden. Hierdurch werden Einsparungen von Steuergeldern (des Bundes) in Höhe von mehreren Tausend Euro erwartet.

 

AG „Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien“ des Deutschen Städtetages

Auf Initiative verschiedener Städte wurde im Jahr 2012 auf der Ebene des Deutschen Städtetages eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Problematik der Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien befasst. Diese Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich dreimal in Berlin getagt, Herr Weigand vertritt die Stadt Offenbach am Main in der AG seit Beginn, Stadtrat Dr. Schwenke nimmt seit seinem Amtsantritt ebenfalls an den Sitzungen teil. In der ersten Sitzung am 17.08.2012 wurde eine Bestands- und Problemanalyse durchgeführt, um die ressortübergreifenden Auswirkungen des Zuzugs zu ordnen und eine Vorstellung darüber zu bekommen, in welcher Richtung der Deutsche Städtetag initiativ werden muss. Die zweite Sitzung der AG wurde dazu genutzt, Handlungsfelder zu definieren, entsprechende Forderungen zu formulieren und das weitere Vorgehen abzustimmen, insbesondere auch darüber, auf welcher Ebene die Forderungen vorgetragen und umgesetzt werden können. Die Ergebnisse dieser Sitzung mündeten in dem hinlänglich bekannten Positionspapier des Deutschen Städtetages vom 14.02.2013, das auch eine Situationsbeschreibung der Stadt Offenbach am Main enthält.

 

Ausgelöst durch das Positionspapier des Deutschen Städtetages richtete die Bundesregierung auf Initiative des Landes Hamburg eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Armutswanderung aus Osteuropa“ ein, die auf höchster Ebene die Vorschläge und Forderungen des Deutschen Städtetages überprüft und daraus einen konkreten Forderungskatalog erarbeitet und am 27./28. November 2013 auch beschlossen hat. Seither herrscht auf Bundesebene kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsproblem.

 

Die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde in fünf Themen gegliedert und von entsprechenden Unterarbeitsgruppen bearbeitet.

 

•          Integration, insbes. auch Betreuung und Bildung für Kinder; Leistungsrecht;

 

•          Gesundheitssituation;

 

•          Maßnahmen auf EU-Ebene zur Armutsbekämpfung in den Herkunftsländern,

Ko-Finanzierung, freiwillige Rückkehr;

 

•          Unterstützung der betroffenen Kommunen;

 

•          Ordnungsrecht, insbes. Melde- und Gewerberecht

 

Die bislang letzte Sitzung der AG des Städtetages fand am 18. Dezember 2013 in Berlin statt. Der Bericht der Bund-Länder-AG wurde als deutlicher Fortschritt gelobt. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, nun die Umsetzung der Forderungen des Papiers intern und öffentlich anzumahnen und in 2014 einen gemeinsamen Fachtag der betroffenen Kommunen für einen breiten Erfahrungsaustausch auf der Fachebene zu organisieren.

 

Integrative Maßnahmen

Grundsätzlich dominierte bisher das Prinzip, die Selbstorganisation der Migrantengruppen zu stärken. Es wurde und wird Unterstützung des Aufbaus von Selbsthilfestrukturen geleistet und ehrenamtliche Akteure werden für die Problemlösung aktiviert und an ihr beteiligt. Besonders lobend hervorzuheben sind drei Maßnahmen:

 

-       Die ehrenamtliche Beratung, Orientierung und Begleitung bei Behördengängen sowie „Niedrigschwellige Sprachkursangebote für rumänische Zuwanderer“ im Stadtteilzentrum Nordend durch die Rumänische Gemeinde im Rhein-Main Gebiet e.V. (CROM).

 

-       Die ebenfalls ehrenamtlich angebotenen niederschwelligen Sprach-und Integrationskurse mit praktischer Umsetzung und „Patenschaften für die Stärkung der eigenen Initiative bei Arbeitern rumänischer Herkunft“ (individuelle Betreuung bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt) durch die Rumänisch-Orthodoxe Kirchengemeinde Offenbach e.V.

 

-       Die freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ehrenamtlich tätigen Kulturvereine an Fortbildungen des Internationalen Bund und der Arbeiterwohlfahrt zum Thema „Beratung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien“.

 

Darüber hinaus wurden mit dem Ziel der Integration weitere Maßnahmen ergriffen:

 

-       Gesundheitswegweiser der Stadt Offenbach als Nachschlagewerk für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in mehreren osteuropäischen Sprachen; dieser enthält Hinweise auf muttersprachliche Ärzte, Krankenversicherungsfragen und Beratungsmöglichkeiten

 

-       Workshop der Modellregion Integration Offenbach zum Thema „Neue Zuwanderung aus Südosteuropa – Herausforderung für die Kommunen“ (mit Dokumentation) als ressortübergreifender Fachaustausch

 

-       Aktionen in den Stadtteilen und Hausgemeinschaften mit hohem Anteil an neuen Zuwanderern aus Osteuropa gemeinsam durchgeführt von Quartiersmanagement der Stadt Offenbach, AWO, IB, ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern mit rumänischen und bulgarischen Sprachkompetenzen

 

-        „Beratung in bulgarischer Sprache“ und „Niedrigschwellige Sprachkursangebote für bulgarische Zuwanderer“ durch den Internationalen Bund und die Arbeiterwohlfahrt, finanziert aus Mitteln der Modellregion Integration und der Integrationsförderung der Stadt.

 

Zahlen

Für die Entwicklung der Bevölkerungszahlen wird auf den Anhang verwiesen (vgl. Tabelle 14: Nationalitäten in Offenbach sowie Tabelle 15: Bestand der Staatsangehörigkeiten in Offenbach).

 

Ergänzend zu den Tabellen im Anhang:

 

Am 01.06.2013 wurde die EU um Kroatien erweitert. Daraus ergab sich kein nennenswerter Anstieg der registrierten Anmeldungen (weder im Melde-, noch im Gewerberegister). Bei den Kundenkontakten konnte festgestellt werden, dass viele Kroaten im Gegensatz zu den Rumänen und Bulgaren deutsch sprechen. Beschwerden, die speziell im Zusammenhang mit Kroaten stehen, gingen beim Ordnungsamt bisher keine ein.

 

Brief der Kommunen an die Parteivorsitzenden

Offenbach hat sich beteiligt an einem Brief der Kommunen an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD während der Koalitionsverhandlungen, um zu erreichen, dass das Thema im Koalitionsvertrag berücksichtigt wird.

Brief des Stadtrats an die Bundestagsabgeordneten

Vor der Bundestagswahl hat Stadtrat Dr. Schwenke die örtlichen Bundestagsabgeordneten auf die Problemlage hingewiesen – im Sinne der Sache bewusst ohne öffentliche Kritik an den lokalen Abgeordneten – und um Unterstützung der Forderungen gebeten.

 

Perspektive:

Seit dem 01.01.2014 genießen Rumänen und Bulgaren volle Freizügigkeit. Mit der vollen Freizügigkeit dürfen Rumänen und Bulgaren auch ohne Arbeitserlaubnis abhängig beschäftigt sein und in Deutschland bleiben.

 

Aufgrund des Armutsgefälles zwischen den osteuropäischen Staaten und der BRD sowie angelehnt an die Erfahrungen mit anderen Staaten der EU-Osterweiterung gehen wir von weiteren Zuzügen auch nach Offenbach aus.

 

Zu Punkt 2 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat eine Stellungnahme des Hessischen Städtetages erbeten. Das Schreiben der Stadt Offenbach sowie das Antwortschreiben des Hessischen Städtetages befinden sich in der Anlage.

Anlagen:

Tabelle 1: Zu- und Wegzüge nach Staatsangehörigkeit

Tabelle 2: Daten aus dem Gewerberegister

Tabelle 3: Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten

Tabelle 4: Arbeitserlaubnisse für Bulgaren und Rumänen

Tabelle 5: Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklassen 2012/2013, Stand: April 2013

Tabelle 6: Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklassen 2012/2013, Stand: August 2013

Tabelle 7: Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivklassen 2013/2014, Stand: Januar 2014

Tabelle 8: Beschulung von Seiteneinsteigern in Intensivkursen 2012/2013

Tabelle 9: Zahl der Tatverdächtigen bei Straftaten

Tabelle 10: Angaben zu Störungen der öffentlichen Ordnung

Tabelle 11: Maßnahmen der Bauaufsicht

Tabelle 12: Rückgang der eingesammelten Wertstoffmengen

Tabelle 13: Fallaufkommen bei der Autowrackbeseitigung

Tabelle 14: Nationalitäten in Offenbach

Tabelle 15: Bestand der Staatsangehörigkeiten in Offenbach

Grafik 1: SGB-II-Leistungsbezieher

Grafik 2: Bedarfsgemeinschaften SGB II

Schreiben der Stadt Offenbach an den Hessischen Städtetag

Antwortschreiben des Hessischen Städtetages an die Stadt Offenbach