Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2014

 

 

 

TOP 18

Bebauungsplan Nr. 618 D
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A „Waldheim Süd, südlicher Teil“ -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 014/14 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 15.01.2014, 2011-16/DS-I(A)0499

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 618 D für das Gebiet in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, für die Straße „Am Park“ (Flurstück 146) sowie das Flurstück Nr. 147 im Nordwesten des Kreuzungsbereiches der Straßen „Am Park“ und „An den Linden“ (Anlage 1 in der Fassung vom 06.01.2014) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 06.01.2014 beigefügt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.02.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung