Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0514Ausgegeben am 06.03.2014

Eing. Dat. 06.03.2014

 

Geförderter Mietwohnungsbau

hier: Bau von 18 geförderten Wohneinheiten, Verwaltungsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus auf dem ehemaligen MAN-Roland Gelände

Antrag Magistratsvorlage Nr. 072/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) für die Erstellung von 18 geförderten Wohneinheiten im Projekt „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“ in der Christian-Pless-Straße ein städtisches Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 700.000,00 € erhält (Mag.-Beschluss vom 21.12.2011). Die Mittelbereitstellung erfolgt zweckgebunden über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung soz. Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“.

 

2.    Im Rahmen der Förderung des Projektes der ABG Frankfurt Holding GmbH auf dem ehemaligen Werksgelände der MAN-Roland wird eine interkommunale Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. eingegangen.
Zur Regelung der jeweiligen Rechte und Pflichten haben die Fachämter der Städte Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. eine Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) erarbeitet. Dieser wird zugestimmt.

 

(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf den ersten Satz der Ziffer 1, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Das Gelände des MAN-Roland-Werks in der Christian-Pless-Straße ist ein förmlich beschlossenes Stadtumbaugebiet. Das integrierte Handlungskonzept sieht eine Stärkung der Wohnfunktion und Wohnbaulanderschließung vor. Dementsprechend hat die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Grundsatzbeschluss über das städtebauliche Konzept vom 04.11.2010 und dem Satzungsbeschluss des B-Plans Nr. 627 vom 29.11.2012 den Bau von weiteren Wohnungen vorgegeben.

 

Analog der Ergebnisse der prämierten Arbeiten aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Umstrukturierung des Werksgeländes soll die gemischt genutzte gründerzeitliche Blockrandbebauung entlang der Waldstraße durch die Anordnung neuer Wohngebäude vervollständigt und damit das ehemalige Werksgelände geöffnet und mit einer Wohnstraße durchlässig gestaltet werden.

 

Durch die vorgesehene Konversionsmaßnahme und die Herstellung von 172 Mietwohnungen wird eine Aufwertung des Senefelderquartiers erzielt; die vorgesehene durchmischte Belegung der Immobilie wird zu einer Stabilisierung der Sozialstruktur des Quartiers beitragen.

 

Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe sind zweckgebunden für den geförderten Mietwohnungsbau einzusetzen oder an das Land Hessen zurückzuführen. Zur fristgerechten Bindung der Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe aus den Jahren 2009 bis 2011 wurde, in diesem Fall für das Projekt der ABG auf dem MAN-Gelände, am 21.12.2011 ein Magistratsbeschluss - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. - gefasst.

 

Zu 2:

Für die Entwicklung der innerstädtischen Konversionsfläche des ehemaligen MAN-Geländes und der dort vorgesehenen Wohnbebauung wurde von der Grundstückseigentümerin MAN Grundstücksgesellschaft ein finanzstarker, erfahrener Investor gesucht.

 

Nach intensiven Verhandlungen mit mehreren Wohnungsbaugesellschaften wurde dieser in der ABG Frankfurt Holding gefunden, die sich bereit erklärte, die Wohnbebauung, entsprechend der wohnungspolitischen Leitlinien (StvV-Beschluss vom 24.02.2011) mit einem Anteil von 30% im geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren.

 

Da im Haushalt der Stadt Offenbach a.M. jedoch die Restmittel aus der Fehlbelegungsabgabe nicht ausreichen, um den kommunalen Finanzierungsbeitrag zur Förderung zu leisten, wird zur Bereitstellung der Kofinanzierung eine Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. angestrebt. Es ist vorgesehen, dass von den 50 zu fördernden Wohnungen 32 Wohnungen mit ca. 1.200.000,00 € von der Stadt Frankfurt a.M. und 18 mit 700.000,00 € von der Stadt Offenbach a.M. gefördert werden.

 

Diese 50 Wohnungen werden vom Land mit einem Darlehen in Höhe von ca. 6.000.000,00 € gefördert und können in Offenbach so zu 5,20 € pro qm im Passivhaus vermietet werden. Dies ermöglicht es der ABG darüber hinaus im Plangebiet 122 Wohnungen frei finanziert zu etwa 9,50 € pro qm Nettokaltmiete herzustellen. Die Wohnungen sind größtenteils barrierefrei.

 

Das Wohnungsgemenge und die Wohnungsgrößen wurden bei der Planung auf die Zielgruppen der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach (StvV-Beschluss vom 24.02.2011: seniorengerechtes Wohnen, Wohnen für kinderreiche Familien) und die Förderrichtlinie des Landes Hessen „Die soziale Wohnraumförderung dient Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“  abgestellt. Ergänzend wurden vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement der Stadt Offenbach konkretisierende Leitlinien für die Vergabe von städtischen Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau erarbeitet, diese sind ebenfalls Grundlage der Planung und liegen den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vor.

 

Da die zu fördernden Wohnungen auf dem Gebiet der Stadt Offenbach a.M. errichtet werden sollen, ist die Stadt Offenbach a.M. automatisch Antragsteller beim Land Hessen und wird zum Kontingentträger. Dies verpflichtet sie zur Zahlung der kommunalen Finanzierungsbeteiligung. Da Offenbach die geförderten Wohnungen grundsätzlich nicht direkt belegt, ist eine in Hessen ausgestellte Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug und Nachweis für den Vermieter ausreichend.

 

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. regelt zum einen die Verteilung der zu fördernden Wohnungen und damit die Zahlung des kommunalen Finanzierungsbeitrags und sichert der Stadt Frankfurt a.M. das Recht, die durch Frankfurt geförderten Wohnungen mit Frankfurter Wohnungsberechtigten zu belegen. Grundlage für die Belegung sind die rechtlichen Vorgaben des Landes.

 

Abweichend von der üblichen Praxis, bei der direkten Belegung drei Bewerber zur Auswahl zu stellen, wird das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt a.M. der ABG Frankfurt Holding als Vermieterin eine größere Auswahl an potenziellen Mietern im Block übermitteln, wobei der Anteil der SGB II und XII Bezieher je Übermittlung nicht über 30% liegen wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der SGB-Status nicht an die ABG, die die entgültige Mieterauswahl trifft, übermittelt. Da sie ebenfalls Vermieterin der 122 frei finanzierten Wohnungen ist, hat sie ein hohes Eigeninteresse an einer funktionierenden Nachbarschaft und wird großen Wert auf eine ausgewogene Sozialstruktur legen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Verwaltungsvereinbarung samt Anlagen (die Grundrisse soziale Wohnraumförderung (Stand 29.11.2013) sowie die Wohnflächenberechnung) zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

1.    Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. zum Projekt der ABG Frankfurt Holding auf dem ehemaligen MAN-Gelände in der Christian-Pleß-Str.

2.    Aus Anlage a) der Verwaltungsvereinbarung: Lageplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

   2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

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