Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0519Ausgegeben am 06.03.2014

Eing. Dat. 06.03.2014

 

 

 

 

 

Senefelder Quartierspark – Neuanlage Park mit Spielfläche

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 087/14 (Dez. I und II, Ämter 60 und 33) vom 05.03.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Neuanlage der öffentlichen Grünfläche Senefelder Quartierspark als Park mit Spielfläche an der Gustav-Adolf-Straße/Christian-Pleß-Straße, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ipach, Neu-Isenburg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.135.700,00 €, wird – vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt – zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“, Investitionsnummer 0901060900601201,  PN 3014 wie folgt bereitgestellt:

 

       Haushaltsplan 2013 und früher:                           375.000,00 €
Haushaltsplan 2014:                                               350.000,00 €

       Haushaltsplan 2015:                                               325.000,00 €

       Zwischensumme:                                                 1.050.000,00 €

Ersatzvornahmen im Umweltschutz:                     85.700,00 €

      (Produktkonto 14010100.4860000033)
Gesamtsumme:                                                    1.135.700,00 €

 

Zum Zwecke der Beauftragung steht im Haushaltsplan 2014 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 325.000,00 € zur Verfügung.

 

3.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Förderprogramm  „Stadtumbau in Hessen“, i.H.v. 828.905,00 € sowie mit Einnahmen aus Ersatzvornahmen im Umweltschutz i.H.v. 85.700,00 € und Kreditmarktmitteln i.H.v. 221.095,00 € im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes. Eine Freigabe der Mittel wird nur vorbehaltlich der Finanzierung erfolgen.

 

 

 

 

Zuwendungen (Zuwendungen Land für Maßnahmen

im Zuge des Stadtumbaus in Hessen,

Christian-Pleß-Straße)                                                        

Produktkonto 09010600.3601000260:                              828.905,00 €

Einnahmen aus Ersatzvornahmen im Umwelt-

schutz:                                                                                      85.700,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  221.095,00 €

Gesamt:                                                                               1.135.700,00 €

 

4.     Zur ökologischen Aufwertung des Parks werden durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Mittel in Höhe von 85.700,00 € vom Produktkonto 14010100.4860000033 („Ersatzvornahmen im Umweltschutz“) zur Verfügung gestellt.

 

5.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 187.715,50 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.  

 

6.     Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, wird zugestimmt. Diese erhöhen sich durch die Maßnahmen ab Mitte 2015 um 47.636,21 €/ pa., dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“.

 

 

Begründung:

 

Das Bauvorhaben „Senefelder Quartierspark - Neuanlage“ ist zentraler Teil der für das Senefelderquartier vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Stadtumbau in Hessen“. Ziel dieser Förderung ist es, auf dem ehemaligen Werksgelände 1 der Firma MAN-Roland an der Christian-Pleß-Straße mit einer öffentlichen Grünfläche einen attraktiven Quartiersmittelpunkt zu schaffen, der gemeinsam mit den verbleibenden industriegeschichtlichen Relikten der denkmalgeschützten Werkshallen zur Identitätsstiftung des Stadtteils beiträgt. Mit der öffentlichen Grünfläche soll der hochverdichtete Stadtteil aufgewertet werden.

 

Mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche als „Parkanlage mit Spielplatz“ im B-Plan 627 wurde die Grundlage geschaffen, den Defiziten an Grün- und Spielflächen im Quartier zu begegnen. Mit der Schaffung eines neuen Spielplatzes wird gleichzeitig eine allgemeine Forderung des Spielplatzrahmenplans (DS I (A) 657) eingelöst, in der unterversorgten Innenstadt Spielplätze für Kinder insbesondere bis 6 Jahre sowie für Jugendliche zu schaffen.

 

Derzeit wird der Boden auf dem Gelände des zukünftigen Parks saniert. Das Grundstück des zukünftigen Parks wird der Stadt vom ehemaligen Grundstückseigentümer Mitte 2014 in saniertem Zustand übergeben. Vertragsgemäß wird die Fläche bis 50 cm unter Gelände aufgefüllt. Entlang des Parks wird als Auflage aus Sicht des Denkmalschutzes durch den ehemaligen Grundstückseigentümer als Kompensation für den Teil-Abriss denkmalgeschützter Werkhallen eine ca. 10 m hohe Stahlpergola errichtet.

 

In die Planung des Parks wurden Anregungen aus dem dreistufigen Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit im Quartier (Juli-Oktober 2013) sowie aus der Beteiligung des Kinder- und Jugendparlamentes aufgenommen.

 

Der Park umfasst rd. 7.000 qm. Der Entwurf greift die angrenzenden Planungen (Wohnbebauung, Nahversorgungszentrum und Option auf Kindertagesstätte) sowie den Bestand der alten Werkhallen auf und nimmt so Bezug auf sein Umfeld. Ausgehend von dem stark Raum bildend wirkenden Element der geplanten Pergola im südlichen Parkbereich wird gegenüberliegend auf der nördlichen Seite ein adäquates Pendant in Form einer räumlich verdichteten zentralen Aktivitätszone geschaffen. Die dazwischen liegende, großzügige Rasenfläche gibt beiden Bereichen den notwendigen Abstand und führt zu einer ruhigen, großzügigen Gesamtwirkung.

 

Über den östlichen Eingang gelangt man direkt auf die zentrale Achse, die  in Richtung Westen an den Parkplatz des Nahversorgers und dessen Eingang anschließt. Nördlich wird diese Hauptachse durch eine wassergebundene Fläche erweitert. Hier sind neben Sitzmöglichkeiten für Eltern einige Spielangebote für jüngere Kinder vorgesehen, wie eine Nestschaukel, Spielhäuschen, ein Sandkasten und Wipptiere. Im östlichen Abschnitt sind eine Boulebahn und eine Tischtennisplatte geplant. Dieser Aktivitätsbereich mit dem angrenzenden Hauptweg von Ost nach West wird durch sechs große Mastleuchten erhellt.

 

Die zentrale Aktivitätszone wird in vier Teilbereiche untergliedert. Östlich befindet sich eine sog. „Parkouranlage“, eine Art Geschicklichkeitsparcours, die vor allem von Jugendlichen sowie von den umliegenden Schulen zum Trainieren genutzt werden kann. Dabei handelt es sich um gezielt aufgestellte Stelen, Stützen und Stangen, die durch Springen, Klimmen, Aufstützen usw. zu bewältigen sind. Daran schließt die sogenannte Quartiersfläche an, die mit Schotterrasen befestigt ist und prinzipiell für Quartiersaktivitäten genutzt werden kann.

 

Aus dem Beteiligungsprozess hat sich eine Gruppe aus Anwohnern formiert, der diese Fläche zunächst als öffentlicher ‚Experimentiergarten‘ zur Verfügung gestellt werden könnte (urban gardening). Hier können sich die Anwohner des Quartiersparks in ihrer Freizeit gärtnerisch ausprobieren und ihren Beitrag zur Parkanlage leisten. Es ist geplant, diesen Prozess nach einer gewissen Zeit zu evaluieren. Perspektivisch kann die Fläche auch als Veranstaltungsfläche genutzt oder zur Pflanzfläche umgewandelt werden.

 

Daran anschließend ist eine großzügige Seil-Kletter-Kombination mit Rutsch- und Schaukelelementen vorgesehen. An zentraler Stelle, im Übergang zum Nahversorgungszentrum, findet sich eine größere befestigte Fläche, deren Wasserspiel im Sommer für Abkühlung sorgen soll. In der gesamten zentralen Achse sind zahlreiche Sitzbänke sowie Fahrradständer vorzufinden. Der südliche Abschluss wird durch eine Sitzmauer akzentuiert. Es gibt die Idee, dass diese Mauer Elemente aus der Vergangenheit des Ortes abbildet (z.B. Zahnräder der früheren Druckmaschinen der Firma MAN Roland).

 

Der mittlere Parkbereich ist mit einer großen Rasenfläche und Baumpflanzungen schlicht gehalten. Die Rasenflächen steigen von Süden nach Norden zur zentralen Achse leichthin an. Die Geländemodellierung gibt dieser und den Parkwegen eine prägnante räumliche Fassung und begründet somit die spannende räumliche Konzeption des Parks. Die geschwungenen Wegeverbindungen – von Süden kommend – teilen diese Parkfläche in drei Teilbereiche.

 

Im Süden an der Gustav-Adolf-Straße wird die Parkanlage von der hohen Stahlpergola eingerahmt. Durch eine blühende Berankung wird ein zusätzlicher Grünaspekt gebildet, der auch Schatten gibt. Der südliche Eingang unter der Pergola wird durch zwei Bodenstrahler abends hervorgehoben.

 

Der Park wird zu drei Seiten hin durch Hecken- und Pflanzflächen eingerahmt. Im Norden wird der Weg von der Christian-Pleß-Straße zur zentralen Achse durch einen Grünstreifen aus Rasen und Solitärgehölzen mit Bodendeckern begleitet. Nördlich der zentralen Achse schließt ebenfalls eine Rasenfläche mit Pflanzung an. Der Spielstreifen mit seiner Boulebahn wird durch eine lockere Baumreihe beschattet. Drei Hecken mit einer Höhe von 1,0 m gliedern diese Fläche in drei Bereiche. Der östliche Parkweg am Rand zur Wohnbebauung wird durch einen Rasenstreifen und eine Hecke (Höhe 1,0 m) begleitet.

Im Bereich der Liegewiesen befinden sich einzelne Bäume. Eine Präriestaudenpflanzung soll im Übergangsbereich von Liegewiese zum zentralen Aktivitätsbereich als Blickfang dienen.

 

Ein Teil der Pflanzmaßnahmen kann mit Mitteln aus Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume und gerodete Sträucher durch private Dritte realisiert werden.

 

Nach § 8 „Ausgleichszahlungen“ der gültigen Satzung zum Schutz der Grünbestände in Offenbach (Grünschutzsatzung) vom Januar 2004 ist vor der Beseitigung von Grünbeständen vom Antragsteller eine Ersatzpflanzung zu leisten bzw. eine Ausgleichszahlung an die Stadt vorzunehmen, wenn Ersatzpflanzungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sind oder zu einer unzumutbaren Härte führen. Die Stadt hat die Einnahmen für Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle zu verwenden. Da die Satzung für den Innenbereich gilt, sind die Mittel im Innenbereich wieder einzusetzen. Solche Mittel sollen hier zur Verwendung kommen.

 

Bei den hieraus finanzierten Pflanzungen handelt es sich um 37 Laubbäume (damit insgesamt 54 Bäume) sowie um 380 qm Strauch-, Stauden- und Heckenpflanzungen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Die Anlage einer öffentlichen Grünfläche führt zu einer erheblichen ökologischen Aufwertung des bisher versiegelten Geländes.

 

Die Verwendung von Mitteln, die nach § 8 „Ausgleichszahlungen“ der gültigen Satzung zum Schutz der Grünbestände in Offenbach (Grünschutzsatzung) vom Januar 2004 geleistet wurden, wird befürwortet. Die Ersatzzahlungen von Dritten, die eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht vollständig durchführen konnten, sind durch die Stadt für Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle im Geltungsbereich der Grünschutzsatzung zu verwenden. Der Senefelder Quartierspark bietet die Möglichkeit Baumpflanzungen großflächig vorzunehmen und somit den Grünanteil im dichtbebauten Innenstadtbereich deutlich zu erhöhen.

 

Wir empfehlen die Verwendung einheimischer Laubbaumarten, u. a. wenn möglich Wildobstgehölze, sowie die Verwendung verschiedener einheimischer standortgerechter Wildpflanzenarten für die Strauch- und Heckenpflanzungen. Hiermit wird auch ein aktiver Beitrag zum Artenschutz sowie Klimaschutz geleistet. Eine enge Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz bezüglich der Gehölzwahl ist vorzunehmen.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Die Aufhebung der Versiegelungen in diesem Bereich kennzeichnen eindeutig Bodenverbesserungen. Aufgrund des vorliegenden Sanierungsbescheides der Bodenschutzbehörde beim RP Darmstadt zu dem Gelände muss eine endgültige Freigabe des Geländes für eine Neugestaltung auch von dort erfolgen.

 

Immissionsschutz

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz / Energie

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Für das Vorhaben sind im Haushalt 2014 und 2015 einschließlich Übertragung der Reste aus Vorjahren ein Betrag von 1.050.000,00 € eingestellt (Produktkonto 09010600.0951002960 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“, Investitionsnummer 0901060900601201 PN 3014). 

 

Die Mittel für die zusätzlichen Pflanzmaßnahmen i.H.v. 85.700,00 € stehen über das Produktkonto 14010100.4860000033 „Ersatzvornahmen im Umweltschutz“ bereit.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

   2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

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