Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014

 

 

 

 

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Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachten
Antrag CDU und FDP vom 05.03.2014, 2011-16/DS-I(A)0509
Ergänzungsantrag CDU und FDP vom 17.03.2014, 2011-16/DS-I(A)0509/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.03.2014,

2011-16/DS-I(A)0509/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0509/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft sofort nach Bekanntwerden von haushaltsrelevanten Entwicklungen von Seiten des Landes oder des Bundes, die Stadtverordnetenversammlung über Art und Höhe zu informieren.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan und eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2014, sowie ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dabei soll eine klare Prioritätensetzung auf Investitionen in Bildung und Erziehung gelegt werden. Auch die Wirtschaftsförderung muss gestärkt werden. 

 

Bei zukünftigen Erstellungen von Haushaltsplänen und –satzungen sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Dazu sind die Schutzschirmvorgaben zu beachten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0509/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft sofort nach Bekanntwerden von haushaltsrelevanten Entwicklungen von Seiten des Landes oder des Bundes, die Stadtverordnetenversammlung über Art und Höhe zu informieren.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan und eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2014, sowie ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dabei soll eine klare Prioritätensetzung auf Investitionen in Bildung und Erziehung gelegt werden. Auch die Wirtschaftsförderung muss gestärkt werden. 

 

Bei zukünftigen Erstellungen von Haushaltsplänen und –satzungen sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Dazu sind die Schutzschirmvorgaben zu beachten.

 

 

2011-16/DS-I(A)0509/1

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0509/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0509/1.

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der vorliegende Text wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen konkreten Haushaltssanierungsplan vorzulegen, der eine klare Prioritätensetzung auf das Thema Bildung beinhaltet.

 

2011-16/DS-I(A)0509

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0509/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0509.

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt den vom Magistrat eingebrachten Haushaltsantrag 2014 im Hinblick auf die falschen Planungszahlen. Er wird aufgefordert, zukünftig den Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit strikt bei der Aufstellung des Haushaltsplans zu beachten. Hierbei sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass Planungszahlen der Finanzverwaltung übernommen werden. Sollte im Einzelfall hiervon abgewichen werden, ist dies darzustellen und zu begründen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung