Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014

 

 

 

TOP 14

Geförderter Mietwohnungsbau
hier: Bau von 18 geförderten Wohneinheiten, Verwaltungsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main im Rahmen des geförderten Mietwohnungsbaus auf dem ehemaligen MAN-Roland Gelände

Antrag Magistratsvorlage Nr. 072/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014,
2011-16/DS-I(A)0514
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.03.2014,

2011-16/DS-I(A)0514/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0514/1, 2011-16/DS-I(A)0514

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) für die Erstellung von 18 geförderten Wohneinheiten im Projekt „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“ in der Christian-Pless-Straße ein städtisches Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 700.000,00 € erhält (Mag.-Beschluss vom 21.12.2011). Die Mittelbereitstellung erfolgt zweckgebunden über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung soz. Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“.

 

2.    Im Rahmen der Förderung des Projektes der ABG Frankfurt Holding GmbH auf dem ehemaligen Werksgelände der MAN-Roland wird eine interkommunale Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. eingegangen.
Zur Regelung der jeweiligen Rechte und Pflichten haben die Fachämter der Städte Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. eine Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) erarbeitet. Dieser wird zugestimmt.

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert mit der Stadt Frankfurt nach zu verhandeln, dass für die 32 von der Stadt Frankfurt geförderten Wohnungen, für die sich ein Belegungsrecht durch die Stadt Frankfurt ergibt, die Stadt Frankfurt die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt.

 

(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf den ersten Satz der Ziffer 1, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0514/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

3.    Der Magistrat wird aufgefordert mit der Stadt Frankfurt nach zu verhandeln, dass für die 32 von der Stadt Frankfurt geförderten Wohnungen, für die sich ein Belegungsrecht durch die Stadt Frankfurt ergibt, die Stadt Frankfurt die Zahlungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt.

 

2011-16/DS-I(A)0514

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) für die Erstellung von 18 geförderten Wohneinheiten im Projekt „Umstrukturierung des ehemaligen MAN-Roland-Werks 1“ in der Christian-Pless-Straße ein städtisches Wohnungsbaudarlehen in Höhe von 700.000,00 € erhält (Mag.-Beschluss vom 21.12.2011). Die Mittelbereitstellung erfolgt zweckgebunden über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung soz. Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“.

 

2.      Im Rahmen der Förderung des Projektes der ABG Frankfurt Holding GmbH auf dem ehemaligen Werksgelände der MAN-Roland wird eine interkommunale Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. eingegangen.
Zur Regelung der jeweiligen Rechte und Pflichten haben die Fachämter der Städte Frankfurt a.M. und Offenbach a.M. eine Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) erarbeitet. Dieser wird zugestimmt.

 

(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf den ersten Satz der Ziffer 1, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.)

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung