Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014

 

 

 

TOP 20

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Stadtverordnetenvorsteherin vom 05.03.2014, 2011-16/DS-I(A)0520

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:

 

§  28 alter Absatz (2) wird zu Absatz (3); der neue Absatz (2) lautet wie folgt:

Der Seniorenrat erhält gemäß § 8c Abs. 1 HGO das Recht, einen Vertreter/eine Vertreterin in die Ausschüsse für deren öffentlichen Sitzungsteil zu entsenden. Dieser Vertreter/diese Vertreterin ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Senioren und Seniorinnen der Stadt Offenbach betreffen, zu hören und hat bei diesen Themen ein Rede- und ein Vorschlagsrecht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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